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Viele Corona-Maßnahmen entfallen: Das gilt in Deutschland ab dem 20. März

München, 14.03.2022 | 10:26 | twi

Am 20. März sollen in Deutschland zahlreiche Corona-Maßnahmen entfallen. Dazu gehört neben der Maskenpflicht in vielen Bereichen auch die Nachweispflicht über eine Genesung, über Impfungen oder Tests. Der Bund überträgt die Verantwortung während der Pandemie mit dem neuen Infektionsschutzgesetz zum größten Teil an die Länder.


Berlin Reichstag
In Deutschland werden ab dem 20. März viele Corona-Maßnahmen auslaufen.
In Deutschland sollen am 20. März viele Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 abgeschafft werden. Das sieht der Entwurf zu Novellierung des Infektionsschutzgesetzes vor, über den das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beraten hat und der am 18. März im Bundestag beschlossen werden soll. Zwar bleibt der noch im Februar erhoffte „Freedom Day“ aus, dennoch hält die Bundesregierung nur noch an einigen wenigen Basisschutzmaßnahmen fest und überträgt die Verantwortung für strengere Regelungen an die Länder. Die grundlegenden Schutzmaßnahmen, die beibehalten werden, sind die Maskenpflicht in öffentlichen Nah- und Fernverkehrsmitteln, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die Testpflicht in Schulen oder Altersheimen. Entfallen soll die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung unter anderem in Supermärkten, Restaurants sowie im Einzelhandel. Auch die Homeoffice-Pflicht sowie Zugangsbeschränkungen zu gastronomischen Betrieben und Kapazitätsgrenzen bei Veranstaltungen sollen nicht länger gelten. Für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer wird jedoch weiterhin die 3G-Regel angewendet.
 
Verschärfungen in Hotspots möglich
 
Stellen die Länder in bestimmten Hotspots sehr hohe Infektionszahlen, die Verbreitung einer neuen Virusvariante oder eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens fest, können sie verschärfte Maßnahmen anordnen. Diese können beispielsweise eine erweiterte Maskenpflicht, 2G- oder 3G-Regeln in gewissen Bereichen oder strenge Hygienekonzepte bei Veranstaltungen beinhalten. Was genau ein Hotspot ist, wird im Gesetzesentwurfe nicht näher definiert – so können sowohl einzelne Stadtviertel oder Städte als auch Landkreise oder ein ganzes Bundesland als Hotspot angesehen werden. Die bis zum 19. März geltenden Regeln dürfen bis zum 2. April übergangsweise in Kraft bleiben und geben den Ländern so die Möglichkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hotspot-Regelung auf die Beine zu stellen.
 
Weiterhin hohe Infektionszahlen
 
Das neue Infektionsschutzgesetz, das bis zum 23. September befristet werden soll, wurde zu einem Zeitpunkt vorgestellt, an dem die Infektionszahlen in Deutschland wieder ansteigen und neue Höchstwerte erreichen. Das Robert Koch-Institut meldete am Morgen des 14. März eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1.543. Vor allem die Bundesländer fordern aus diesem Grund Nachbesserungen bei den Maßnahmen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte dazu: „Man wirft doch den Feuerlöscher nicht weg, wenn es noch brennt.“ Kritisiert wird zudem, dass die Länder theoretisch unterschiedliche Maßnahmen bei der gleichen Lage beschließen könnten. Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, appellierte aus diesem Grund an die Landesregierungen, auf einem Bund-Länder-Treffen möglichst gleiche Regeln für vergleichbare Lagen zu formulieren.

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