Lockdown in Deutschland mit Lockerungen bis 28. März verlängert

Der Corona-Lockdown in Deutschland wird bis zum 28. März verlängert. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Konferenz am 3. März. Erste Lockerungen treten jedoch bereits ab der kommenden Woche in Kraft, darunter weniger strenge Kontaktbeschränkungen.
Ab dem 8. März dürfen sich gemäß den neuen Beschlüssen wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Dabei gelten Paare grundsätzlich als ein Hausstand und Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Zudem dürfen ab diesem Tag bundesweit wieder Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte den Betrieb aufnehmen. Auch dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen steht die Wiederöffnung bevor: Unternehmen wie Massagepraxen, Kosmetiksalons und Barbiere dürfen ab kommendem Montag wieder Kunden bedienen. In den Fällen, in denen diese ihre Maske während der Behandlung nicht tragen können – beispielsweise bei einer Rasur – müssen sie einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test zu ihrem Termin mitbringen. Die genaue Ausgestaltung dieser Regelung obliegt den einzelnen Bundesländern.
 
Öffnung abhängig von Inzidenzwert
 
Weitere Öffnungsschritte hängen von der Entwicklung der Inzidenzwerte ab. So stellte die Bund-Länder-Konferenz ab einem stabilen Sieben-Tage-Inzidenzwert von unter 50 die Öffnung des Einzelhandels, von Museen, Zoos, Galerien und botanischen Gärten in Aussicht. Liegt der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, aber unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, dürfen die genannten Einrichtungen zwar nicht frei öffnen, aber nach vorheriger Terminvergabe Kunden beziehungsweise Gäste empfangen.
 
Lockerungen in der Gastronomie frühestens ab 22. März
 
Verschlechtert sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert nach den oben aufgeführten Lockerungen über zwei Wochen lang nicht, tritt die nächste Öffnungsstufe in Kraft. Bei einem stabil unter 50 liegenden Wert dürfen Restaurants und Cafés ihre Außenbereiche wieder öffnen, zudem wird Kinos, Theatern sowie Opernhäusern der Betrieb erlaubt. Für die jeweiligen Öffnungsschritte, sowohl Lockerungen der Kontaktbeschränkungen als auch die Betriebserlaubnis von Geschäften und anderen Einrichtungen, wurde zudem eine „Notbremse“ vereinbart: Steigen die Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag erneut die Regelungen in Kraft, die bis zum 7. März galten.