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Einreiseverbot aus Mutationsgebieten soll nicht für Deutsche gelten

München, 29.01.2021 | 10:00 | soe

Die Bundesregierung will noch am heutigen Tag strenge Einreisebeschränkungen für Länder mit grassierenden Mutationen des Coronavirus beschließen. Nach Informationen des Spiegel soll es ein generelles Beförderungsverbot bis Mitte Februar für alle Flüge aus Virusvarianten-Gebieten geben. Dieses ist jedoch nicht für deutsche Staatsbürger geplant, die Rückkehr nach Deutschland ist für sie somit weiterhin möglich.


Flugzeug-Landeanflug-Abend
Deutschland will ein Beförderungserbot für Flüge aus Mutationsgebieten beschließen, das aber nicht für Deutsche gelten soll.
Wie der Spiegel berichtet, haben sich die Staatssekretäre der involvierten Ministerien bereits auf die Rechtsverordnung geeinigt, am 29. Januar soll diese noch vom Kabinett abgesegnet werden. Sie besagt, dass sich vom 30. Januar bis zum 17. Februar 2021 alle Airlines an ein Beförderungsverbot von Passagieren aus Ländern mit Corona-Mutationen halten müssen. Diese sogenannten Virusvarianten-Gebiete werden vom Robert Koch-Institut bestimmt, derzeit handelt es sich dabei um die Staaten Brasilien, Irland, Portugal, Südafrika und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.
 
Beförderungsverbot soll nicht für deutsche Staatsbürger gelten
 
Das Beförderungsverbot soll für alle Fluggesellschaften und sämtliche Flüge aus den betreffenden Ländern gelten, davon ausgenommen sind jedoch ausdrücklich deutsche Staatsbürger beziehungsweise Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel. Diese dürfen weiterhin aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland fliegen, müssen sich aber dabei an die bereits geltenden strengen Einreisebestimmungen halten. So wird beispielsweise noch am Abflugort ein negatives Corona-Testergebnis verlangt, das höchstens 48 Stunden alt ist. Bei der Ankunft in Deutschland müssen sich Einreisende aus allen Risikogebieten in eine zehntägige Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen durch einen weiteren negativ ausfallenden Corona-Test beendet werden kann.
 
Sorge vor der Einschleppung von Virus-Mutationen
 
Begründet wird die neue Maßnahme mit der Gefahr, die ansteckenderen Mutationsvarianten des Coronavirus vermehrt aus den Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland einzuschleppen. In der Folge des Beschlusses wird sich der ohnehin bereits ausgedünnte internationale Flugplan wohl weiter verkleinern. Mit der Regelung würde die Bundesregierung einen Kompromiss eingehen, nachdem in der vergangenen Woche Forderungen nach kompletten Reiseverboten laut geworden waren. Nach Ansicht von Rechtsexperten ist es jedoch nicht mit der deutschen Verfassung vereinbar, deutschen Staatsbürgern die Einreise zu verwehren.

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