Einreiseverbot aus Mutationsgebieten verlängert bis 3. März

Aus Corona-Mutationsgebieten herrscht noch bis mindestens zum 3. März ein Einreiseverbot nach Deutschland. Eine entsprechende Beschlussvorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn segnete das Kabinett am 16. Februar ab. Damit soll verhindert werden, dass die in den betroffenen Ländern und Regionen verbreiteten mutierten Varianten des Coronavirus vermehrt ihren Weg in die Bundesrepublik finden.
Das Einreiseverbot gilt wie bislang nicht für deutsche Staatsbürger oder Personen mit gültigem Aufenthaltstitel. Sie dürfen auch weiterhin aus Mutationsgebieten nach Deutschland zurückkehren, müssen sich jedoch an die strengen Einreisebestimmungen für Reisende aus Hochrisikogebieten halten. Derzeit sind 15 Staaten ganz oder teilweise vom Robert Koch-Institut als Virusvarianten-Gebiete ausgewiesen, darunter Portugal, Südafrika und das Vereinigte Königreich. Zuletzt kamen am 14. Februar auch Tschechien und das österreichische Bundesland Tirol mit Ausnahme des Lienz, der Gemeinde Jungholz sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee hinzu.
 
Unvorhersehbarkeit der Mutationen
 
Begründet wird der Schritt von der Regierung mit der deutlich höheren Ansteckungsgefahr, die von den Virusmutationen ausgeht. Zudem sei noch nicht sicher belegt, wie genau sich die Eigenschaften der Viren durch die Mutation geändert haben. Diese Unwägbarkeiten machen den Schritt einer Verlängerung aus Sicht der Politiker erforderlich.
 
Grenzkontrollen zu den Nachbarländern

Das Einreiseverbot war Ende Januar erlassen worden und sollte zunächst am 17. Februar auslaufen.  Damit einher geht ein Beförderungsverbot, das es beispielsweise Airlines untersagt, auf Flügen nach Deutschland Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsberechtigung aus Mutationsgebieten mitzunehmen. Auf dem Landweg wird die Einhaltung des Verbots an den Grenzen zu Tschechien und Tirol durch die Bundespolizei kontrolliert, seit dem vergangenen Wochenende wurden Tausende Einreisewillige abgewiesen.