Corona-Mutationen: Einreiseverbot für Tirol und Tschechien

Die Bundesregierung plant laut Medienberichten ein Einreiseverbot für Tschechien sowie das österreichische Bundesland Tirol. Der Beschluss wird für den 12. Februar erwartet und soll ab dem 14. Februar in Kraft treten. Deutschlands östliches Nachbarland sowie die Region in den Alpen sollen aufgrund der dort verbreiteten Corona-Mutationen dann als Virusvarianten-Gebiete des Robert Koch-Instituts gelten.
Angeregt hatten den Schritt offenbar Bayern und Sachsen, die jeweils eine lange Grenzstrecke zu Tschechien beziehungsweise Tirol haben und eine vermehrte Einschleppung der Virusmutationen fürchten. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer gegenüber der Süddeutschen Zeitung äußerte, sei eine entsprechende Einstufung als Hochrisikogebiete bereits mit Kanzlerin Angela Merkel abgesprochen. Auf der Homepage des Robert Koch-Instituts ist bislang (Stand 12. Februar 8:45 Uhr) noch keine entsprechende Aktualisierung der Liste erfolgt.
 
Einreiseverbot für Mutationsgebiete
 
Regionen und Länder, die aufgrund verbreiteter Mutationen als Virusvarianten-Gebiete gelten, unterliegen einem Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland. Dieses gilt jedoch nicht für deutsche Staatsbürger oder Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland. In der Folge ist mit verstärkten Kontrollen durch die Bundespolizei an den Grenzen zu Tschechien und Tirol zu rechnen, die in der Nacht zum Sonntag beginnen sollen. Ob es für Berufspendler eine Ausnahmeregelung geben wird, ist derzeit noch offen.
 
Hohe Infektionszahlen in Tschechien und Tirol
 
Tschechien verzeichnet weiterhin hohe Infektionszahlen, drei besonders stark betroffene Bezirke mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 1.000 wurden inzwischen abgeriegelt. Sie liegen an der Grenze zu Sachsen und Bayern. Dennoch lehnte das tschechische Parlament die Verlängerung des Corona-Notstandes ab, was unter anderem die Wiederöffnung von Geschäften erlaubt. Tirol wurde bereits von der österreichischen Regierung als Risikogebiet eingestuft, seine Bewohner dürfen ihr Bundesland seit dem 12. Februar nur noch mit einem negativen Corona-Test verlassen.