Einreiseverordnung verlängert: Quarantäneregeln werden gelockert

Die Bundesregierung hat die derzeit geltende Corona-Einreiseverordnung bis zum 10. September verlängert. Damit bleiben die Bestimmungen für Urlaubs-Rückkehrer und andere Einreisende größtenteils in Kraft. Eine bedeutende Änderung betrifft jedoch die Quarantänepflicht: Sie wird für einige Einreisende aus Virusvariantengebieten gelockert.
Ursprünglich wäre die derzeitige Verordnung am 28. Juli ausgelaufen, durch einen Beschluss des Kabinetts gelten die meisten Vorgaben nun noch bis mindestens Mitte September. Damit bleibt es für Einreisende aus Risikogebieten Pflicht, eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen. Flugreisende müssen generell einen negativen Corona-Test oder Impf- beziehungsweise Genesungsnachweis vorlegen, um den Flug nach Deutschland antreten zu dürfen. Für Einreisen aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten gilt weiterhin eine Quarantänepflicht, die künftig jedoch für einen größeren Personenkreis gelockert wird. Die neuen Regelungen treten zum 28. Juli in Kraft.
 
Bisherige Regelungen bleiben weitgehend in Kraft
 
Bislang war es nur Einreisenden aus einfachen Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten möglich, die Quarantäne zu umgehen. Dafür wird die Einreichung eines negativen Corona-Tests oder Impf- beziehungsweise Genesungszertifikats verlangt. Ankommende aus einfachen Risikogebieten können dies direkt bei der Einreise tun und müssen die Quarantäne somit gar nicht antreten, während ungeimpfte Reisende aus Hochinzidenzgebieten die Isolation frühestens nach fünf Tagen per Testnachweis beenden dürfen. Geimpfte Personen können auch in diesem Fall sofort ihren Nachweis vorlegen. Nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet war es bislang hingegen unabhängig vom Impfstatus nicht möglich, die dafür vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne früher zu verlassen. Dies soll sich künftig ändern.
 
Quarantäne nach Einreise aus Mutationsgebiet vermeidbar
 
Mit den neuen Beschlüssen können vollständig geimpfte Reisende, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland kommen, unter gewissen Bedingungen die Quarantäne umgehen. Hierfür müssen sie einen Impfstoff erhalten haben, der nachweislich gegen die Mutationsvariante des Coronavirus hinreichend wirksam ist, wegen der das Abflugland als Virusvariantengebiet eingestuft wurde. Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Neuerung: Wird das Abreiseland während der Quarantänezeit vom Mutations- zum Hochinzidenzgebiet heruntergestuft, finden ab diesem Zeitpunkt die Regeln für Hochinzidenzgebiete Anwendung. Ungeimpfte Reisende dürfen also die Isolation per Test nach fünf Tagen beenden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte kürzlich der Klage einer Portugal-Urlauberin stattgegeben, die sich während der Herabstufung des Landes zum Hochinzidenzgebiet noch in der 14-tägigen Pflichtquarantäne für Mutationsgebiete befand.