England: Corona-Test für Einreise erforderlich

Wer nach England einreisen möchte, muss künftig einen negativen Corona-Test vorweisen. Diese Maßnahme soll ab dem 11. Januar in Kraft treten und die Verbreitung neuartiger Virusstämme verhindern. Die anschließende Quarantänepflicht bleibt für einreisende Personen weiterhin bestehen.
Die neue Maßnahme gilt für Personen, die über den Luft-, See- oder Landweg nach England einreisen. Dabei darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Wer keinen Corona-Test nachweisen kann, muss an Ort und Stelle eine Geldstrafe in Höhe von 500 Pfund entrichten, was umgerechnet etwa 550 Euro sind. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Lastwagenfahrer, Kinder unter elf Jahren sowie Reisende aus Irland. Der britische Verkehrsminister Grant Shapps erklärte, dass angesichts der internationalen Verbreitung neuer Virusstämme weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.
 
Quarantänepflicht bleibt für Einreisende weiterhin bestehen
 
Aktuell ist die Testpflicht nur für die Einreise nach England angedacht. Die weiteren Landesteile des Vereinigten Königreichs Wales, Schottland und Nordirland wollen aber mit ähnlichen Maßnahmen folgen. Weiterhin bestehen bleibt die Quarantänepflicht. Demnach müssen sich Einreisende aus Deutschland nach Ankunft direkt in eine zehntägige Selbstisolation begeben. Um im Falle einer entdeckten Infektion eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen, sind einreisende Personen zusätzlich dazu verpflichtet, sich über das elektronische „Passenger Locator Form“ anzumelden.

England aktuell im Lockdown
 
Bereits seit dem 5. Januar befindet sich England in einem erneuten harten Lockdown, der mindestens bis zum 22. Februar andauern soll. Diese Maßnahme ist vor allem auf die drastisch ansteigende Zahl an Neuinfektionen in England zurückzuführen. Bereits Ende 2020 wurde bekannt, dass sich hier eine mutierte Virusvariante ausbreitet, welche weit ansteckender sein soll. Schulen und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen, außerdem dürfen Wohnungen und Häuser nur aus triftigen Gründen verlassen werden.