Der EU-Impfnachweis ist für Minderjährige ohne Booster-Impfung auch nach über neun Monaten noch gültig.
Nach Beratungen mit Gesundheitsexpertinnen und -experten habe man sich für diesen Schritt entschieden, sagte der EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit, Didier Reynders. Zwar wurden Auffrischungsimpfungen für alle Kinder und Jugendlichen ab dem zwölften Lebensjahr von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zugelassen, dennoch empfehlen derzeit nicht alle EU-Mitgliedsstaaten eine Booster-Impfung für Minderjährige. Bei Erwachsenen wird diese Regelung nicht angewendet. 270 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung verliert der Impfnachweis bei dieser Gruppe weiterhin seine Gültigkeit, sofern keine Auffrischungsimpfung vorgenommen wurde. Kinder und Jugendliche können innerhalb der Europäischen Union durch die neue Regelung aber auch nicht geboostert ohne weitere Auflagen, wie zum Beispiel Testzertifikate, reisen.
Technische Umsetzung bis Anfang April
Die Mitgliedsstaaten der EU wurden im Rahmen der Verlautbarung der neuen Regelung dazu aufgefordert, die dafür notwendigen technischen Anpassungen in ihren Nachweisapps bis zum 6. April vorzunehmen. Somit können Kinder und Jugendliche ohne Auffrischungsdosis bereits während der Osterferien ohne Einschränkungen in andere EU-Länder einreisen. Gleichzeitig rief Stella Kyriakides, die EU-Kommissarin für Gesundheit, im Rahmen der Ankündigung alle Einwohnerinnen und Einwohner der Europäischen Union dazu auf, sich boostern zu lassen.
EU-Staaten sollen Einreiseregeln lockern
Seitdem das digitale COVID-Zertifikat, das über Impfung, Genesung und Testergebnisse informiert, im Juni 2021 eingeführt wurde, wurden laut einer Pressemitteilung der EU insgesamt 1,7 Milliarden Zertifikate ausgestellt. Damit wird das Projekt, das Mitte März bis Ende Juni 2023 verlängert wurde, als großer Erfolg angesehen. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die nach wie vor an strengen Einreiseregeln festhalten, wurden von Didier Reynders jedoch dazu aufgefordert, diese Einschränkungen so schnell wie möglich aufzuheben. So soll die Personenfreizügigkeit innerhalb der Union wieder für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von EU-Ländern gewährleistet werden.