Flüge aus Irland: Negativer Corona-Test notwendig

Deutschland ergreift weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Testpflicht für Flugreisende wird ausgeweitet. Für Flüge aus Irland nach Deutschland ist ab dem 8. Januar der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests erforderlich.
Flüge aus Irland dürfen nur noch durchgeführt werden, wenn der Fluggast vor der Abreise einen negativen Corona-Test vorweisen kann, so die Allgemeinverfügung des Bundesverkehrsministeriums. Der Nachweis ist in Papierform oder als elektronisches Dokument in Deutsch oder Englisch während der Reise mitzuführen. Die Testung darf nicht älter als 48 Stunden sein. Reisende unter sechs Jahren benötigen keinen Testnachweis. Für Einreisende gilt weiterhin die Pflicht zur Einreiseanmeldung und Quarantäne.
 
Gründe für die neue Testpflicht für Flugreisende aus Irland

Begründet wird die neue Allgemeinverfügung mit der dynamischen Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen und dem Nachweis einer Virusmutation in Irland. Diese Virusvariante gilt als leichter übertragbar und hat sich bereits in Irland und Großbritannien schnell verbreitet. Um das Risiko des Einschleppens der Coronavirus-Mutation nach Deutschland zu begrenzen und die Bevölkerung zu schützen, wurde laut Bundesverkehrsministerium die Bedingung des negativen Tests notwendig.
 
Lage in Irland

Die Republik Irland ist stark von COVID-19 betroffen. Das irische Gesundheitsministerium vermeldete für Irland am 7. Januar eine 7-Tage-Inzidenz von 753,5. Im Vergleich dazu weist das Robert Koch-Institut (RKI) für Deutschland einen Wert von 137 aus. Das Robert Koch-Institut hat die gesamte Republik Irland zum 9. Januar als neues Risikogebiet deklariert. Als solches wird ein Gebiet oder Land gewertet, das eine Neuinfektionsrate von mehr als 50 Fällen auf 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage aufweist. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland.