Das Robert Koch-Institut hat am Freitagnachmittag seine Liste der Corona-Hochrisikogebiete aktualisiert. Mit Wirkung zum Sonntag, 8. August 2021, werden demnach Teile Frankreichs zum Hochrisikogebiet. Dazu zählen insbesondere mehrere südfranzösische Regionen sowie die Insel Korsika. Was es für Reisende ab dem kommenden Sonntag zu beachten gilt, lesen Sie hier.
Weite Teile Südfrankreichs sowie Korsika zählen ab 8. August als Corona-Hochrisikogebiete.
Laut Robert Koch-Institut erhalten die südfranzösischen Regionen Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und Korsika sowie die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin und St. Barthélemy den Status eines Hochrisikogebietes. Damit einher geht dann eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes. Bei der Einreise in die betroffenen Gebiete ändert sich dadurch nichts, Reiserückkehrer müssen jedoch einige Änderungen beachten. So ist die digitale Einreiseanmeldung vor der Heimkehr nach Deutschland wieder verpflichtend. Zudem besteht eine Quarantänepflicht. Diese kann jedoch durch den Nachweis über eine vollständige COVID-Impfung oder eine bestätigte Genesung von COVID-19 umgangen werden. Ungeimpfte und Personen ohne Corona-Erkrankung in der Vergangenheit haben außerdem die Option, ihre Quarantäne ab dem fünften Tag durch einen negativen Test zu beenden. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Isolationszeit generell nach fünf Tagen.
Weitere Hochrisikogebiete ab 8. August 2021
Neben den französischen Regionen und Überseegebieten hat das Robert Koch-Institut zahlreiche weitere Länder in den Hochrisikostatus erhoben. Dabei handelt es sich ausschließlich um Staaten außerhalb Europas. Demnach gelten Algerien, Bangladesch, Haiti, Honduras, Irak, Kasachstan, Marokko, Mexiko, Myanmar, Papua-Neuguinea, Philippinen, Senegal, Südkorea, Tadschikistan, Thailand, Trinidad und Tobago, Turkmenistan sowie Usbekistan ab dem kommenden Sonntag als Hochrisikogebiete. Neue Virusvariantengebiete wurden nicht herausgegeben.
Niederlande nicht mehr Hochrisikogebiet
Gute Nachrichten gibt es aus den Niederlanden. Das Nachbarland gilt ab Sonntag nicht mehr als Hochrisikogebiet. Ausgenommen sind jedoch die überseeischen Teile des Königreichs. Reisende auf dem europäischen Festland dürfen sich damit jedoch über Erleichterungen nach dem Grenzübertritt freuen: Für die Rückkehr nach Deutschland ist keine Einreiseanmeldung mehr erforderlich. Auch die Quarantänepflicht entfällt.