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Frankreich lockert Corona-Maßnahmen: Maskenpflicht im Freien entfällt

Frankreich lockert die im Land bestehenden Corona-Maßnahmen. Somit entfällt unter anderem die Maskenpflicht im Freien mit sofortiger Wirkung. Aufgrund rückläufiger Infektionszahlen sind die Schritte zur Lockerung möglich.
Neben der Aufhebung der Maskenpflicht im Freien wurden auch die Kapazitätsbeschränkungen für Sport- und Kultureinrichtungen gestrichen. Auch eine Pflicht zur Arbeit im Homeoffice besteht nun nicht mehr. Für die Arbeit von Zuhause gilt nun lediglich noch eine Empfehlung.
 
Weitere Öffnungsschritte ab 16. Februar
 
Wie Regierungssprecher Gabriel Attal in Paris erklärte, seien die Lockerungsschritte trotz derzeitiger Omikron-Welle durch die hohe Impfquote in Frankreich möglich. Weitere Erleichterungen sollen zum 16. Februar folgen. Ab dann dürfen auch Clubs und Diskotheken wieder Gäste empfangen. Zudem sind auch Stehplätze bei Konzerten und das Kaffeetrinken an der Theke wieder gestattet. Gabriel Attal betonte zudem die Bedeutung der Booster-Impfung für die Bevölkerung. Ab dem 15. Februar wird diese spätestens vier Monate nach der Grundimmunisierung für die Menschen notwendig. Frankreichs „Pass Vaccinal“ ist für den Zugang zu zahlreichen Einrichtungen im Freizeitbereich erforderlich. Dazu zählen Café- und Restaurantbesuche, Kino- und Theateraufführungen und andere Veranstaltungen. Auch die Durchführung von Fernreisen mit Zug und Flugzeug sind nur mit der Vorlage des Nachweises möglich.
 
Corona-Lage in Frankreich
 
Die Infektionszahlen in Frankreich befinden sich derzeit noch immer in einem hohen Bereich, sind jedoch mittlerweile im Großteil des Landes rückläufig. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschlands westlichem Nachbarland liegt nach Angaben von Zeit Online am 3. Februar bei 3.156 (Deutschland im Vergleich laut Robert Koch-Institut: 1283,2). Frankreich gilt derzeit als Corona-Hochrisikogebiet. Urlauberinnen und Urlauber, die aus Frankreich zurück nach Deutschland reisen, sind verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Diese kann durch einen Nachweis des Impf- oder Genesungsstatus umgangen werden.