Frankreich: Lockerungen ab Mai angekündigt

In Frankreich wurden Lockerungen der landesweit geltenden Corona-Beschränkungen in Aussicht gestellt. Frankreichs Premierminister Jean Castex stellte dafür am Donnerstag einen Zeitplan für schrittweise Lockerungen vor. Fest steht, dass ab dem 3. Mai die Zehn-Kilometer-Grenze der Bewegungsfreiheit rund um den eigenen Wohnsitz aufgehoben wird, ab Mitte Mai könnte eine Öffnung der Außengastronomie, kultureller Einrichtungen und nicht lebensnotwendiger Geschäfte folgen.
Bereits seit Anfang April befindet sich Frankreich in einem landesweiten Lockdown, mit der Aufhebung der Bewegungseinschränkung innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius tritt ab dem 3. Mai eine erste Lockerung in Kraft. Infolgedessen dürfen sich Einwohner des Landes wieder tagsüber uneingeschränkt innerhalb Frankreichs bewegen. Auch Kindergärten und Grundschulen sollen wieder öffnen. Darüber hinaus kündigte Castex weitere Öffnungspläne für Mitte Mai an, diese seien aber an Bedingungen geknüpft, die erst in den kommenden Tagen bekanntgegeben werden sollen. So wird je nach Entwicklung der Corona-Lage eine Öffnung der Außengastronomie in Aussicht gestellt, auch kulturelle und sportliche Einrichtungen sowie nicht lebensnotwendige Geschäfte sollen dabei berücksichtigt werden.
 
Aktuelle Corona-Beschränkungen in Frankreich
 
Trotz einiger Lockerungen soll die aktuell geltende nächtliche Ausgangssperre weiterhin in Kraft bleiben. Demnach sind die Einwohner Frankreichs weiterhin dazu aufgefordert, zwischen 19 und 6 Uhr des Folgetags ihre Wohnungen und Häuser nicht zu verlassen. Weiterhin dürfen im öffentlichen Raum maximal sechs Personen zusammenfinden. Allgemein gilt die Pflicht für das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen. In einigen Städten, darunter Bordeaux, Lyon und Marseille, besteht darüber hinaus eine Maskenpflicht im Freien.
 
Frankreich weiterhin Hochinzidenzgebiet
 
Seit dem 28. März 2021 wird gesamt Frankreich inklusive aller Überseegebiete vom Robert Koch-Institut als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen. Demzufolge besteht seitens des Auswärtigen Amtes eine Reisewarnung. Darüber hinaus wird das an das Saarland und Rheinland-Pfalz angrenzende Département Moselle in der Region Gran Est bereits seit dem 2. März dieses Jahres vom Robert Koch-Institut als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Demnach besteht für Personen aus dieser Region ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr nach Deutschland, das jedoch nicht für deutsche Staatsbürger gilt.