Grenzkontrollen zu Tirol beendet, zu Tschechien verlängert

Deutschland hat die verstärkten Grenzkontrollen zum österreichischen Bundesland Tirol beendet. Laut Bundesinnenminister Horst Seehofer erlaubte die entspanntere Infektionslage der Region ein Ende der coronabedingt vorübergehend eingeführten Maßnahme. Weiterhin zu instabil wird jedoch die Lage in den tschechischen Grenzregionen zu Deutschland eingeschätzt, weshalb die stationären Kontrollen zu Tschechien weitere 14 Tage lang fortgesetzt werden.
Tirol wurde in der letzten Aktualisierung des Robert Koch-Instituts zu einem einfachen Risikogebiet herabgestuft, nachdem es zuvor aufgrund der grassierenden Corona-Mutationen als Virusvarianten-Gebiet gegolten hatte. Damit entfällt für die Region das Beförderungsverbot, welches Airlines den Transport von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft aus Mutationsgebieten nach Deutschland untersagt. Einreisende aus Tirol müssen jedoch weiterhin einen negativen Corona-Test vorweisen und sich nach ihrer Ankunft in der Bundesrepublik in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Diese verschärften Regelungen sollen erst nach Ostern aufgehoben werden.
 
Grenzkontrollen zu Tschechien verlängert
 
Tschechien gilt zwar seit dem 29. März nicht mehr als Virusvarianten-Gebiet, wird vom Robert Koch-Institut jedoch weiterhin aufgrund hoher Inzidenzwerte als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Insbesondere in den Regionen nahe der Grenze zu Deutschland werden nach wie vor zahlreiche Neuinfektionen verzeichnet, weshalb eine vermehrte Einschleppung durch fortgesetzte Grenzkontrollen verhindert werden soll. Auch für Einreisende aus Tschechien herrschen noch bis nach Ostern die strengeren Regeln für Mutationsgebiete, welche mit einer Testpflicht vor Reiseantritt und einer zweiwöchigen Isolationszeit einhergehen.
 
Testpflicht für Flugreisende ab sofort
 
Ab heute ist darüber hinaus die generelle Testpflicht für Flugreisende in Kraft getreten, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Sie müssen sich fortan schon vor Antritt des Fluges auf das Coronavirus testen lassen und dem Beförderungsunternehmen das negative Ergebnis vorzeigen. Anerkannt werden dabei sowohl PCR- als auch Antigen-Tests.