Griechenland schafft zum 1. Juni die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen ab. Damit muss in Restaurants, Geschäften und Museen kein Mund-Nase-Schutz mehr getragen werden, auch nicht in Flugzeugen. Bestehen bleibt das Masketragen nur in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie im öffentlichen Nahverkehr.
Griechenland hebt die Maskenpflicht zum 1. Juni in öffentlichen Innenräumen auf.
In Aussicht gestellt war die Lockerung bereits seit Ende April, am Mittwoch bestätigte der griechische Gesundheitsminister Thanos Plevris den Entfall der Maskenpflicht in Innenräumen ab dem 1. Juni. In einer Ansprache, die vom Fernsehsender Skai übertragen wurde, verkündete der Politiker das Ende des obligatorischen Mund-Nase-Schutzes in Läden, Supermärkten, der Gastronomie, Einkaufszentren, Friseursalons und kulturellen Einrichtungen. Die Regelung soll zunächst bis zum Ende der touristischen Hauptsaison am 15. September gelten, anschließend wollen die Behörden die Lage anhand der aktuellen Corona-Situation erneut bewerten.
Keine Maskenpflicht mehr in Flugzeugen
Von dem Wegfall der Maskenpflicht in Griechenland profitieren auch Fluggäste. Nach Aussage von Plevris muss der Mund-Nase-Schutz ab dem 1. Juni in Verkehrsmitteln mit nummerierten Sitzplätzen, also Flugzeugen, Intercity-Zügen und Überland-KTEL-Bussen, nicht mehr angelegt werden. Dies gilt sowohl für die Passagierinnen und Passagiere als auch für das Personal. Flugreisende aus Deutschland müssen die Maske jedoch auf Flügen nach Griechenland weiterhin tragen, da bei dem Start ab einem deutschen Flughafen die hierzulande geltende Regelung greift. Diese schreibt gemäß dem Infektionsschutzgesetz weiterhin eine Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen vor. Steigen Reisende jedoch in Griechenland auf einen Inlandsflug um, beispielsweise um vom Festland auf eine griechische Insel zu gelangen, gilt ab kommendem Monat keine Maskenpflicht auf diesem Anschlussflug.
Weiterhin Maske im städtischen Nahverkehr
Ausnahmen vom Entfall der Maskenpflicht bestehen ab Juni für Krankenhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen. Auch in Verkehrsmitteln, die über keine reservierbaren Plätze verfügen, gilt die Vorgabe zum Tragen des Mund-Nase-Schutzes weiterhin. Dies umfasst beispielsweise den städtischen Nahverkehr mit Bussen, Straßen- und U-Bahnen. Ob die Maske ab dem 1. Juni in Bildungseinrichtungen und auf Fähren weiterhin angelegt werden muss, wollen die griechischen Behörden in Kürze bekanntgeben.