Griechenland: Ausgangssperre in Heraklion auf Kreta

Griechenland hat in einem weiteren beliebten Urlaubsort eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Seit dem 12. August dürfen die Menschen in Heraklion auf Kreta ihre Häuser zwischen 1 und 6 Uhr nur in medizinischen Notfällen verlassen. Hintergrund der Maßnahme sind die steigenden Infektionszahlen in der Hafenstadt.
Die nächtliche Ausgangssperre in Heraklion soll zunächst für eine Woche gelten, am 17. August wollen die Behörden die Pandemielage erneut bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Mit den Beschränkungen einher geht auch ein rund um die Uhr geltendes Musikabspielverbot für sämtliche Cafés, Bars und Restaurants in Heraklion. Wie die Griechenland Zeitung berichtet, waren am 9. August 275 Corona-Neuinfektionen in der Stadt festgestellt worden.
 
Gleiche Beschränkungen in Chania und auf Zakynthos
 
Bereits seit letztem Freitag gelten die gleichen Beschränkungen in der kretischen Hafenstadt Chania sowie auf der Insel Zakynthos. Auch dort herrschen ein nächtliches Ausgangsverbot zwischen 1 und 6 Uhr sowie ein Musikverbot in gastronomischen Betrieben. Beide Maßnahmen sollen noch bis mindestens zum 13. August in Kraft bleiben. Mitte Juli hatte eine zehntägige nächtliche Ausgangssperre auf der Partyinsel Mykonos zu einem vorübergehenden Stillstand des Nachtlebens geführt, welcher die Verbreitung neuer Virusausbrüche effektiv eindämmte.
 
Corona-Lage in Griechenland
 
Die Pandemielage in Griechenland ist nach wie vor angespannt, aktuell verzeichnet das Land eine Sieben-Tage-Inzidenz von 201 (Stand 12. August). Um die Situation wieder unter Kontrolle zu bringen, setzen die griechischen Behörden nicht nur auf lokale Sperrmaßnahmen, sondern insbesondere auf das Impfprogramm. Ungeimpften Personen bleibt derzeit der Zutritt zu den Innenräumen von Restaurants, Theatern und Kinos verwehrt, zudem herrscht auf Fähren und Inlandsflügen zu und von den griechischen Inseln eine Test- oder Nachweispflicht. Auch für die Einreise benötigen Urlauber einen aktuellen, negativen Corona-Test oder ein Impf- beziehungsweise Genesungszertifikat.