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Griechenland: Corona-Quarantäne bis 8. Februar verlängert

München, 26.01.2021 | 09:16 | rpr

Griechenland hat seine Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufs Neue verlängert. Der landesweite Lockdown soll nun bis vorerst 1. Februar andauern, ebenso wurde die Quarantänemaßnahme ausgeweitet. Demnach müssen sich alle Reisenden, die bis zum 8. Februar in Griechenland ankommen, weiterhin in eine siebentägige Quarantäne begeben. Der Nachweis eines Corona-Tests ist ebenso verpflichtend.


Griechenland: Zakynthos
Griechenland weitet die siebentägige Quarantäne bis zum 8. Februar aus.
Die Ausweitung der Quarantäneverordnung für die Einreise nach Griechenland verkündete die Hellenic Civil Aviation Authority, kurz HCAA, am 22. Januar. Neben der siebentägigen Quarantäne müssen Einreisende auch weiterhin einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich bleibt auch die Verpflichtung bestehen, sich bis spätestens 24 Stunden vor Abreise online über das „Passender Locator Form“ zu registrieren.
 
Risikogebiete in Griechenland
 
Die Einreise nach Griechenland ist weiterhin möglich, dennoch sind einige Regionen schon seit Anfang November vergangenen Jahres vom Robert Koch-Institut als Risikogebiete ausgewiesen. Dazu zählen die Region Westmakedonien, Zentralmakedonien, Ostmakedonien und Thrakien sowie Thessalien. Während die internationalen Flughäfen weiterhin bedient werden, wird der Fährverkehr nur zwischen Italien und Griechenland aufrechterhalten. Wer für touristische Zwecke über Landweg nach Griechenland einreisen möchte, für den bleibt nur der Grenzübergang Promachonas geöffnet. Dieser befindet sich an der Grenze zu Bulgarien. Für eine Anreise aus Deutschland sind allerdings die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
 
 
Lockdown in Griechenland
 
Bereits seit Anfang November 2020 wird der landesweite Lockdown in Griechenland immer wieder verlängert. Aktuell soll dieser bis zum 1. Februar 2021 andauern. Demnach gilt auch weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben weiterhin geöffnet, weitere Einrichtungen des Einzelhandels müssen strenge Kapazitätsbeschränkungen einhalten. Des Weiteren gilt für alle Personen ab vier Jahren das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen sowie auf Wochenmärkten. Hotels und andere Unterkünfte müssen sich an spezielle Hygieneprotokolle in Bezug auf Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkung halten. 

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