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Griechenland installiert gratis WLAN in Kulturstätten

München, 26.01.2021 | 15:36 | soe

Griechenland stattet zwölf weitere Museen und archäologische Stätten mit kostenfreiem WLAN-Zugang aus. Nach einem Bericht der Griechenland Zeitung erweitert sich das Netzwerk von gratis nutzbarem Internet von bislang 13 auf insgesamt 25 Ports in kulturellen Einrichtungen. Auf diese Weise soll Besuchern der Zugang zu geschichtlichen Informationen und digitalen Führungen erleichtert werden.


Akropolis in Athen, der Hauptstadt Griechenlands
In Griechenland erhalten zwölf weitere kulturelle Stätten kostenfreies WLAN für Besucher.
Für die technische Umsetzung ist das Mobiltelefonie-Unternehmen Cosmote in Zusammenarbeit mit dem Kulturministerium verantwortlich. Derzeit sind die meisten kulturellen Stätten in Griechenland im Rahmen des Lockdowns noch geschlossen, nach der Wiederöffnung soll das Erlebnis für Gäste durch den kostenfreien Internetzugang jedoch noch besser und informativer werden. Schon länger stand unter anderem den Besuchern der Akropolis in Athen, des Großmeisterpalastes von Rhodos und dem Museum von Delphi ein gratis WLAN-Port zur Verfügung.
 
Weitere Stätten mit kostenlosem WLAN
 
Zukünftig werden das Byzantinische Museum in Thessaloniki, das antike Olympia und die makedonischen Königsgräber mit kostenfreiem Internet versehen. Auch der Poseidon-Tempel von Kap Sounion und die Ruinenstadt Mystras nahe Sparta sind unter den ausgewählten Kulturstätten. Auf den griechischen Inseln profitiert beispielsweise die Akropolis von Lindos auf Rhodos von der Technologie-Erweiterung.
 
Lockdown in Griechenland noch bis mindestens 1. Februar
 
Aktuell befindet sich Griechenland in einem harten Lockdown, der bereits seit Anfang November 2020 besteht. Von 21 bis 5 Uhr gilt ein nächtliches Ausgangsverbot, der Einzelhandel musste außer Geschäften für den täglichen Bedarf schließen. Um die Einschleppung neuer Corona-Infektionen aus dem Ausland zu verhindern, gilt für Einreisende noch bis vorerst zum 8. Februar eine Quarantänepflicht von sieben Tagen. Darüber hinaus muss ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden.

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