Griechenland: Hotels verlangen weiterhin Impfung oder Corona-Test

Griechenland behält auch in der kommenden Urlaubssaison zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei. Wie aus einer neuen Verordnung der Gesundheits- und Tourismusministerien hervorgeht, müssen die Unterkunftsbetreiber weiterhin von ihren Gästen beim Check-in einen Corona-Impfpass oder einen aktuellen, negativen Schnelltest fordern. Hinzu kommen Auflagen zu Abständen und Buffetangeboten, die den Aufenthalt in den griechischen Hotels sicherer machen sollen.
Die bereits im griechischen Staatsanzeiger veröffentlichte und in Kraft getretene Regelung gilt neben Hotels auch für andere Tourismusunternehmen in Griechenland. Sie bleibt für das gesamte Jahr 2022 gültig und soll nach aktuellem Stand erst am 31. Mai 2023 auslaufen. Enthalten sind beispielsweise Vorgaben zur Schulung der Hotelmitarbeitenden und zum Erstellen eines Management-Plans für den Fall auftretender Corona-Infektionen, außerdem konkrete Vorsichtsmaßnahmen für den betrieblichen Alltag. So ist es bis zum Mai 2023 Pflicht, von Hotelgästen beim Check-in die Vorlage eines gültigen Corona-Impfnachweises oder eines aktuellen, negativen Schnelltestergebnisses zu verlangen.
 
Längere Öffnungszeiten für Hotelrestaurants
 
Beherbergungsbetriebe dürfen gemäß dem Protokoll des Gesundheitsministeriums Personen, die nicht Gäste des jeweiligen Hauses sind, keinen Zutritt zu den Zimmern gewähren. Darüber hinaus ist die Zeitspanne zwischen den einzelnen Belegungen der Räume zu verlängern, so muss der Check-out bis 11 Uhr erfolgen und neue Gäste dürfen erst ab 15 Uhr eingelassen werden. Ebenso sollten die Öffnungszeiten für Hotelrestaurants, -bars sowie ähnliche Essbereiche ausgedehnt werden, um dortige Menschenansammlungen zu vermeiden. Empfohlen wird, die Speisen zu servieren, Buffets sind allerdings nicht verboten. Wird letztere Präsentationsform genutzt, müssen Schutzwände zwischen Kunden und Speisen installiert und Desinfektionsmittel bereitgestellt sowie Abstände eingehalten werden.
 
Abstände an Pools vorgeschrieben
 
Auch in Hotel-Spas, Poolanlagen und Schwimmbädern ist nach wie vor die Einhaltung der Mindestabstände geboten. Dort aufgestellte Sitzgelegenheiten und Sonnenschirme müssen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sein, es ist nicht mehr als eine Person je 2,5 Quadratmeter Fläche gestattet. Zudem müssen die Einrichtungen regelmäßig desinfiziert werden.