Griechenland hat die Maskenpflicht zum 1. Juni aufgehoben, dies gilt jedoch nicht überall. So muss beispielsweise in Taxis, den Innenbereichen von Fähren und in Apotheken weiterhin ein Mund-Nase-Schutz angelegt werden. Auch in bestimmten öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Pflicht zum Masketragen bestehen – jedoch nicht in Flugzeugen.
Griechenland hat die Maskenpflicht zum 1. Juni aufgehoben, jedoch nicht überall.
Seit dem 1. Juni müssen Einheimische und Urlaubsgäste in Griechenland in vielen öffentlichen Innenräumen keine Maske mehr tragen. So ist der Besuch im Restaurant oder Café, das Shoppen in Geschäften und Einkaufszentren sowie Inlandsreisen im Flugzeug nun ohne den Mund-Nase-Schutz erlaubt. In einigen Bereichen schreiben die griechischen Verordnungen jedoch weiterhin das Masketragen vor, darunter auch in bestimmten öffentlichen Verkehrsmitteln.
Keine Maske im Flugzeug, aber im ÖPNV
Auf Flügen zwischen griechischen Zielen muss fortan keine Maske mehr getragen werden, anders ist die Lage allerdings bei Verbindungen, die in Deutschland in Richtung Griechenland starten. Beim Abflug von einem deutschen Airport greift das hierzulande geltende Recht, welches in Form des Infektionsschutzgesetzes derzeit noch immer eine Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen vorsieht. Steigen die Passagiere und Passagierinnen in Griechenland jedoch auf einen Inlandsflug um, um beispielsweise vom Festland auf eine Insel zu reisen, muss die Maske auf dem Anschlussflug nicht getragen werden. Generell haben die griechischen Behörden eine einfache Faustregel für die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln erlassen: Handelt es sich um ein Transportmittel mit fest zugewiesenen, reservierbaren Plätzen oder Sitznummern, so entfällt der Mund-Nase-Schutz. Dies gilt zum Beispiel für Flugzeuge, Intercity-Züge und überregionale Busse (KTEL). Bei freier Platzwahl muss die Maske hingegen auch weiter angelegt werden, beispielsweise in Taxis, den Innenbereichen von Fähren und den öffentlichen Nahverkehrsmitteln wie Stadtbussen, U-Bahnen und Straßenbahnen.
Maskenpflicht weiter in Gesundheitseinrichtungen
Weitere Ausnahmen vom Entfall der Maskenpflicht in Griechenland sind Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge. Krankenhäuser, medizinische Zentren und Kliniken zählen ebenso dazu wie Pflege- und Seniorenheime. Reisende sollten beachten, dass auch in Apotheken weiterhin eine Maske zu tragen ist. Schüler und Schülerinnen, die ihre Abschlussprüfungen schreiben, unterliegen dabei ebenfalls noch einer Maskenpflicht, auch die beaufsichtigenden Lehrkräfte.