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Griechenland: Nachweispflicht für Inlandsreisen ab 13. September

München, 07.09.2021 | 08:34 | soe

Griechenland hat die Regeln für Inlandsreisen zum 13. September verschärft. Wer ab diesem Datum Reisen zwischen den einzelnen griechischen Regionen unternehmen möchte und über keinen vollständigen Corona-Impfschutz verfügt, benötigt ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis. Bislang galt die Nachweispflicht in Griechenland bereits auf Inlandsflügen sowie auf Fähren, mit dem neuen Gesetz wird sie auf überregionale Fahrten mit Bussen und Bahnen ausgedehnt.


Griechenland Flagge Fähre
In Griechenland benötigen Ungeimpfte ab dem 13. September einen negativen Antigentest für überregionale Reisen.
Die neue Regelung greift ab dem 13. September für alle überregional Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren. Ab dann müssen alle nicht geimpften Reisenden, die auf überregionalen Strecken ein Flugzeug, eine Fähre, einen Bus oder einen Zug nutzen möchten, einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest besitzen. Dabei werden Hin- und Rückreise zu einem Ziel jeweils einzeln betrachtet, sodass auf jeder Fahrt ein gültiges Testergebnis benötigt wird. Geimpfte und Genesene müssen ihren Status mit einem entsprechenden Zertifikat nachweisen, das auf der Reise mitzuführen ist. Die gesetzliche Regelung soll zunächst bis zum 31. März 2022 Gültigkeit behalten.
 
Tests für Ungeimpfte auf eigene Kosten
 
Wie die Greek Travel Pages berichten, müssen ungeimpfte Personen ab dem 13. September die Kosten für ihre Corona-Tests selbst tragen. Wer beispielsweise für eine überregionale Reise ein Testergebnis benötigt, erhält dieses nur noch in privaten Gesundheitszentren. Die mobilen Teststationen der nationalen Gesundheitsorganisation EODY sind ab kommendem Montag für Ungeimpfte nicht mehr nutzbar. Kinder mit einem Geburtsdatum nach dem 30. Juni 2009 dürfen mit einem negativen Selbsttestergebnis reisen. Wer in einem privaten Pkw zwischen den griechischen Regionen reist, muss keinen Nachweis vorlegen.
 
Website für Hochladen der Ergebnisse
 
Ab dem 13. September ist es nicht ausreichend, das negative Antigen-Schnelltestergebnis auf der überregionalen Reise mitzuführen. Es muss vor dem Reiseantritt auf einer Homepage der griechischen Regierung hochgeladen werden, woraufhin eine Prüfung erfolgt und ein Zertifikat ausgestellt wird. Dieses ist wahlweise auszudrucken oder digital, zum Beispiel auf dem Smartphone, abzuspeichern und bei Kontrollen vorzuzeigen. 

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