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Griechenland verlängert Ausgangssperre auf Kreta bis 16. September

München, 10.09.2021 | 11:35 | soe

Griechenland hat die nächtliche Ausgangssperre in Heraklion auf Kreta sowie in vier weiteren Regionen vorsorglich um eine Woche verlängert. Sie gilt in der kretischen Hafenstadt sowie in den Gemeinden Ikaria, Achaia, Ilia und Messenien nun bis mindestens zum 16. September. Außerdem wurden nach Informationen der Greek Travel Pages die Gebiete Argolida und Evritania mit Wirkung zum 10. September ebenfalls mit nächtlichen Ausgangsbeschränkungen belegt.


Griechenland Kreta Heraklion
In Heraklion auf Kreta gilt noch bis mindestens zum 16. September eine nächtliche Ausgangssperre.
Am 9. September beschlossen die griechischen Behörden, die fünf bisher bereits auf dem roten Risikostatus stehenden Gebiete noch mindestens eine weitere Woche in dieser Einstufung zu belassen. Damit dürfen sich die Menschen auch weiterhin zwischen 1 und 6 Uhr nur in Ausnahmefällen, beispielsweise aus beruflichen oder medizinischen Gründen, aus ihren Unterkünften entfernen. Zudem gilt für gastronomische Betriebe rund um die Uhr ein Musikabspielverbot. Die gleichen Regeln greifen seit gestern und ebenfalls noch bis zum 16. September in den Gemeinden Argolida auf dem Peloponnes und Evritania in Mittelgriechenland.
 
Verschärfte Regeln für Inlandsreisen
 
Am kommenden Montag treten in Griechenland darüber hinaus landesweit verschärfte Regeln für Inlandsreisen in Kraft. Ab dem 13. September unterliegen alle Personen ab einem Alter von zwölf Jahren einer Nachweispflicht, wenn sie zwischen den griechischen Regionen reisen möchten. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen ist, muss einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorlegen. Diese Regelung galt bisher bereits für Inlandsflüge und Fähren, nun kommen auch überregionale Reisen mit Bussen und Bahnen hinzu.
 
Einreise nach Griechenland
 
Auch für die Einreise nach Griechenland aus dem europäischen Ausland ist eine Nachweispflicht nach dem 3G-Prinzip in Kraft. Ankommende ab zwölf Jahren müssen ein Zertifikat über eine vollständige Corona-Impfung, eine Genesung innerhalb der letzten 180 Tage oder einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Regionen Kreta und Südliche Ägäis inklusive der Inseln Kos, Mykonos und Rhodos gelten aktuell nach Einstufung des Robert Koch-Instituts als Corona-Hochrisikogebiete. Von dort zurückkehrende Urlauber unterliegen deshalb in Deutschland einer Quarantänepflicht, welche Geimpfte und Genesene jedoch mit einem entsprechenden Nachweis vollständig umgehen können.

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