Großbritannien fordert wieder PCR-Test und Quarantäne bei Einreise

Großbritannien hat aufgrund der neuen Omikron-Mutation seine Einreiseregeln verschärft. Ab sofort müssen alle Einreisenden am zweiten Tag nach ihrer Ankunft einen PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in Quarantäne abzuwarten ist. Dies gilt auch für Genesene und vollständig Geimpfte.
Wie Premierminister Boris Johnson am 27. November verkündete, soll die neue Teststrategie zunächst mindestens drei Wochen lang gelten und dann neu geprüft werden. Sie gilt unabhängig vom Impfstatus der Einreisenden und für sämtliche Abreiseländer. Bisher herrschte für die meisten Staaten keine Quarantänepflicht mehr, als Testmethode nach der Ankunft waren auch Antigen-Schnelltests möglich. Da in Großbritannien jedoch mittlerweile mindestens zwei Infektionsfälle der neuen Omikron-Mutation des Coronavirus festgestellt wurden, haben sich die Behörden zu einer Verschärfung der Einreisebestimmungen entschieden.
 
Omikron-Mutation gilt als „besorgniserregend“
 
Am Freitag hatte die Weltgesundheitsorganisation WHO die Corona-Mutation B.1.1.529 als „besorgniserregend“ eingestuft. Die in Südafrika erstmalig identifizierte Variante steht im Verdacht, besonders ansteckend zu sein und den Impfschutz leichter zu durchbrechen. In der Folge reagierten nicht nur Großbritannien, sondern auch zahlreiche weitere Länder mit verschärften Einreiseregeln oder sogar gänzlichen Grenzschließungen. Deutschland hat Südafrika, Namibia und fünf weitere afrikanische Staaten mit Wirkung zum 28. November zu Virusvariantengebieten erklärt, wodurch der Flugverkehr aus diesen Ländern eingeschränkt wird. Es dürfen nur noch deutsche Staatsangehörige sowie Personen mit gültigem Aufenthaltstitel in die Bundesrepublik befördert werden, sie unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
 
Weiter kaum Corona-Maßnahmen in Großbritannien
 
Die inländischen Corona-Beschränkungen in Großbritannien wurden jedoch trotz der Sorge vor der Omikron-Mutation nicht bedeutend verschärft. Lediglich eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Verkehrsmitteln tritt wieder in Kraft. Darüber hinaus bleibt der von der Regierung vorgesehene Notfallplan aber weiterhin in der Schublade. Würde er in Kraft gesetzt, müsste nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für den Besuch von Großveranstaltungen ein Impfnachweis erbracht werden und es würde wieder eine allgemeine Homeoffice-Empfehlung gelten.