Hamburg verschärft Corona-Maßnahmen

Hamburg setzt als erstes Bundesland eine strengere Corona-Schutzverordnung in Kraft, welche die Beschlüsse von Bund und Ländern zu einer Verlängerung des Lockdowns regelt. Bereits seit dem 8. Januar um 0 Uhr müssen die Bewohner der Stadt ihre sozialen Kontakte stärker einschränken. In den benachbarten Bundesländern erlangen die neuen Vorgaben erst in den nächsten Tagen Gültigkeit.
Fortan dürfen sich Personen in Hamburg nur noch mit einem Mitglied eines anderen Hausstandes treffen. Bisher waren Versammlungen von maximal fünf Menschen aus höchstens zwei Haushalten erlaubt. Eine weitere Neuerung betrifft vor allem Familien: Es gibt keine Altersbegrenzung mehr für die Kontaktbeschränkung, Kinder werden demzufolge mitgezählt. Die neue Verordnung gilt vorerst bis Ende Januar.
 
Individuelle Lockdown-Auslegungen der Bundesländer
 
Mit Wirkung zum 11. Januar hat Deutschland den seit Anfang November 2020 geltenden Lockdown erneut verlängert, dieses Mal gilt er mindestens bis zum 31. Januar. Die konkrete Umsetzung der einzelnen Beschlüsse bleibt jedoch den Bundesländern jeweils selbst überlassen. So hat Hamburg in seiner Satzung beispielsweise die umstrittene 15-Kilometer-Radius-Regel nicht mit aufgenommen. Sie soll in Hotspots mit einer Corona-Inzidenz von über 200 greifen und die Bewegungsfreiheit ihrer Bewohner auf ein entsprechendes Gebiet rund um den Wohnsitz einschränken.
 
Niedersachsen und Schleswig-Holstein ziehen nach
 
Hamburgs Nachbarbundesländer setzen ihre angepassten Verordnungen etwas später in Kraft. In Niedersachsen gilt sie ab dem 10. Januar, in Schleswig-Holstein ab dem Tag darauf. Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks verzeichnete Niedersachsen am 7. Januar mit knapp 2.400 Neuinfektionen an einem Tag einen neuen Höchstwert. Um eine weitere Verbreitung durch Tagestouristen zu verhindern, hat der Landkreis Holzminden viele Rodelwiesen mit einem Betretungsverbot belegt. Dieses gilt zunächst bis zum 13. Januar.