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Israel: Einreiseverbot wegen Omikron bis 22. Dezember verlängert

München, 14.12.2021 | 09:25 | rpr

Aufgrund der sich neu verbreitenden Virus-Mutation Omikron wurde in Israel das Einreiseverbot für weitere zehn Tage verlängert. Wie das Nachrichtenportal Fvw berichtet, bleiben die Grenzen demzufolge bis vorerst 22. Dezember für ausländische Einreisende geschlossen. Ursprünglich hätte das Einreiseverbot in der Nacht zum vergangenen Montag auslaufen sollen.


Israel Eilat
In Israel wurde das Einreiseverbot für ausländische Reisende bis vorerst 22. Dezember verlängert.
Nachdem Israel nach zweijähriger pandemiebedingter Grenzschließung Anfang November ausländische Reisende wieder in das Land gelassen hat, folgte im Zuge der neu entdeckten Omikron-Variante keinen Monat später die erneute Schließung. Um einer weiteren Verbreitung der neuen Virus-Mutante Einhalt zu gebieten, hat die israelische Regierung in der vergangenen Woche eine Verlängerung des Einreiseverbots beschlossen. Diese trat mit Wirkung zum 13. Dezember, 00:01 Uhr in Kraft und soll vorerst bis kurz vor Weihnachten gelten. Über eine weitere Verlängerung des Einreiseverbots über den 22. Dezember hinaus möchte sich die israelische Regierung in den kommenden Tagen noch beraten.
 
Erste Omikron-Fälle bekannt
 
Trotz der schnellen Reaktion der Regierung hinsichtlich des Einreiseverbots für ausländische Reisende wurden auch in Israel erste Fälle der Omikron-Variante festgestellt. Wie das israelische Gesundheitsministerium berichtet, wurden in den vergangenen Tagen insgesamt 67 Neuinfektionen mit der Mutante gemeldet (mit Stand zum 12. Dezember). 44 davon ließen sich auf Reiserückkehrer aus unter anderem Südafrika, Namibia und Großbritannien zurückführen. Weitere Fälle wurden unter anderem bei Kontaktpersonen festgestellt.

Grüner Pass im öffentlichen Leben
 
Ende Juli dieses Jahres wurde für die Nutzung weiter Teile des öffentlichen Lebens der Grüne Pass eingeführt, welcher eine vollständige Impfung, Genesung oder einen negativen Testnachweis dokumentiert. Dieser ist für den Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie für das Betreten von gastronomischen Betrieben vorzulegen. Seit Anfang November unterliegen Geimpfte und Genesene einer Reglementierung: Sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt, verliert der Nachweis sechs Monate nach Dokumentation der letzten Impfung beziehungsweise Genesung seine Gültigkeit.

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