Kanaren: Ausgangssperre endgültig abgeschafft

Die Regionalregierung der Kanaren hat die endgültige Abschaffung der nächtlichen Ausgangssperre beschlossen und sich damit dem Willen des Obersten Kanarischen Gerichtshofes (TSJC) gebeugt. Eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens ist nur noch geplant, um die Reisebeschränkungen der Inseln auf Corona-Warnstufe 3 und 4 weiter beizubehalten. Gleichzeitig wurden Lockerungen für die Gastronomie der Inseln auf Stufe 2 verkündet.
Nach dem Ende des Alarmzustandes in Spanien am 9. Mai fehlte die gesetzliche Grundlage, um an der nächtlichen Ausgangssperre weiterhin festzuhalten. Dennoch beschlossen einige Autonome Regionen Spaniens deren Fortsetzung. Während die Balearen dafür gerichtliche Rückendeckung erhielten, urteilte der TSJC auf den Kanaren anders: Einheimische und Urlauber auf den Kanaren müssen nachts nun nicht mehr in ihren Unterkünften bleiben. Die Regionalregierung kündigte direkt darauf an, gegen den Richterspruch Berufung einzulegen, relativierte diese Pläne jedoch inzwischen. Wie aus einer Regierungsmitteilung vom 12. Mai hervorgeht, soll nur das Recht auf die Beschränkung der Reisefreiheit stark betroffener Inseln vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens durchgesetzt werden, die Ausgangssperre sei jedoch vom Tisch.
 
Keine Insel der Kanaren auf Warnstufe Rot
 
Im Corona-Ampelsystem der Kanaren markieren die Warnstufen 3 (Rot) und 4 (Braun) die beiden höchsten Risikokategorien. Das Betreten und Verlassen der mit diesen Stufen belegten Inseln ist nur aus triftigen Gründen gestattet, jedoch gilt dies nur für Einheimische. Ausländische Urlauber dürfen weiterhin frei auf allen Kanaren-Inseln Urlaub machen. Diesen Sachverhalt nutzte das Oberste Gericht der Kanaren nun zur Urteilsbegründung: Die Ungleichbehandlung sei nicht zulässig, die Beschränkung der Reisefreiheit demnach mit Ende des Alarmzustands aufzuheben. Im Gegensatz zum Ende der nächtlichen Ausgangssperre will die kanarische Regierung in diesem Punkt jedoch nicht klein beigeben und trägt das Verfahren in die nächste Instanz vor den Obersten Gerichtshof in Madrid. Nach Plänen der Regionalbehörden soll die Reisefreiheit der Inseln auf Stufe 3 und 4 noch bis zum Erreichen einer Herdenimmunität auf den Kanaren beschränkt werden. Aktuell hätte jegliches Urteil jedoch nur auf dem Papier sofortige Auswirkungen: Sämtliche Kanareninseln befinden sich derzeit auf den beiden niedrigsten Warnstufen 1 und 2.
 
El Hierro fällt auf Warnstufe 1
 
In der wöchentlichen Aktualisierung der Corona-Warnstufen verbesserte sich El Hierro am 13. Mai von Stufe 2 auf 1. Damit werden nur noch Lanzarote, Teneriffa und Gran Canaria auf der mittleren Warnstufe 2 (Gelb) geführt, neben El Hierro befinden sich Fuerteventura, La Palma und La Gomera auf der niedrigsten Stufe 1 (Grün). Parallel zur dieswöchigen Warnstufenvergabe wurden Erleichterungen für gastronomische Betriebe auf den Inseln mit Warnstufe 2 beschlossen. Restaurants und Cafés dürfen dort seit dem 14. Mai bis Mitternacht öffnen statt wie bisher bis 23 Uhr.