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Kanaren: Gericht verbietet Verlängerung der Ausgangssperre

München, 10.05.2021 | 15:46 | sei

Auf den Kanaren hat der Oberste Gerichtshof den Beschluss der Regionalregierung gekippt, die nächtliche Ausgangssperre auch nach dem Ende des Alarmzustands in Spanien aufrechtzuerhalten. Dieser endete in der Nacht auf den 9. Mai, die Beschränkungen auf den Kanarischen Inseln sollten jedoch nach dem Willen der regionalen Behörden weiterhin bestehen. Die kanarische Regierung will gegen das Urteil Berufung beim obersten Gericht Spaniens einlegen.


Las Palmas de Gran Canaria
Auf den Kanaren hat der Oberste Gerichtshof die Verlängerung der nächtlichen Ausgangssperre verboten.
Update vom 11. Mai, 8:23 Uhr

Wie die Regionalregierung der Kanaren am späten Abend des 10. Mai auf einer Pressekonferenz bekanntgab, wird die nächtliche Ausgangssperre auf den Kanarischen Inseln ab sofort ausgesetzt. Alle übrigen Maßnahmen, einschließlich der Beschränkungen für die Gastronomie sowie die Teilnehmerzahl bei privaten und öffentlichen Treffen, bleiben wie bisher in Kraft. Der kanarische Regierungssprecher Julio Pérez kündigte an, dass seitens der kanarischen Exekutive die Berufung gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofes der Kanaren vorbereitet wird und in den nächsten drei Tagen beim Obersten Gericht Spaniens eingereicht werden soll.

Originalmeldung vom 10. Mai, 15:46 Uhr


Mit dem Wegfall des Alarmzustands in ganz Spanien endete auch die rechtliche Basis für Beschränkungen, welche in die Grundrechte der Menschen eingreifen. Um jedoch die sinkenden Inzidenzwerte und damit die beginnende Sommerurlaubssaison nicht zu gefährden, wollte die kanarische Regionalregierung an der nächtlichen Ausgangssperre festhalten. Sie beginnt je nach Corona-Warnstufe um 23 Uhr oder Mitternacht und endet um 6 Uhr am Folgetag. Während dieser Zeit ist das Verlassen der Unterkunft nur aus triftigen Gründen erlaubt, für Urlauber zählt der Transfer zwischen Flughafen und Hotel dazu.
 
Oberster Gerichtshof der Kanaren lehnt ab
 
Wie die Teneriffa News berichtet, untersagte die zweite Kammer des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC) nun die Verlängerung der Ausgangssperre über das Ende des Alarmzustands hinaus. Begründet wird das Urteil damit, dass kein Nachweis über ein höheres Risiko pandemiefördernder Verhaltensweisen in der Nacht bestehe, oder im Umkehrschluss ein geringeres Risiko dieses Verhaltens am Tage. Die Ausgangssperre sei „eine echte Beschränkung aus dem alleinigen Grund eines Zeitplans“ und somit nicht gerechtfertigt. Auch das Reiseverbot für Einheimische zwischen den einzelnen Kanarischen Inseln lehnte der TSJC ab, die Beschränkung der Personenzahl bei privaten oder öffentlichen Zusammenkünften darf hingegen fortgesetzt werden.
 
Kanarische Regierung geht in Berufung
 
Als Reaktion auf den Gerichtsbeschluss veröffentlichte die kanarische Regionalregierung am 9. Mai auf ihrer Homepage eine Mitteilung, die eine Berufung gegen das Urteil des TSJC beim Obersten Gerichtshof Spaniens ankündigt. Bis zu dessen Urteil sollen die am 8. Mai im kanarischen Amtsblatt BOC publizierten Maßnahmen nach Interpretation der kanarischen Behörden zunächst weiterhin gelten. Die Regionalregierung erwartet, dass der spanische Oberste Gerichtshof eine für alle Autonomen Gemeinschaften des Landes gültige Entscheidung treffen und so eine klare Linie schaffen wird. Diesem wären dann auch die Balearen unterworfen – dort hatte zuvor das Tribunal Superior de Justicia de Baleares eine regionale Verlängerung der Ausgangssperre genehmigt.

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