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Trotzdem fortfahren

Kanaren: Gran Canaria wieder auf Warnstufe 2

Auf den Kanaren hat der EZB-Rat im Zuge einer wöchentlichen Risikoneubewertung die Corona-Warnstufen aktualisiert. Demnach wurde Gran Canaria von der niedrigsten Warnstufe 1 auf Kategorie 2 heraufgestuft. Darüber hinaus sollen ab kommendem Samstag verschärfte Maßnahmen für die Warnstufe 3 gelten, welche aktuell nur Teneriffa innehält.
Mit einer Heraufstufung von der niedrigsten Warnstufe 1 (grün) auf Warnstufe 2 (gelb) traten auf Gran Canaria mit Wirkung zum 8. Juli erneute Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Demzufolge dürfen gastronomische Betriebe ihren Service nur noch bis spätestens 0 Uhr anbieten und maximal sechs Personen pro Tisch bewirten. Damit befindet sich Gran Canaria nun auf der gleichen Warnstufe wie die östlich benachbarte Insel Fuerteventura. El Hierro, La Gomera, La Palma, La Graciosa und Lanzarote halten weiterhin den niedrigsten Risikostatus Grün inne, Teneriffa bleibt in der Kategorie 3 der Farbe Rot.
 
Verschärfung der Maßnahmen auf Teneriffa
 
Darüber hinaus hat der EZB-Rat aufgrund weiterhin steigender Infektionszahlen Verschärfungen für Warnstufe 3 verkündet. Diese sollen nach Veröffentlichung im kanarischen Amtsblatt BIOB aller Voraussicht nach in der Nacht vom kommenden Samstag auf Sonntag um 0 Uhr in Kraft treten. Unter anderem wurde ein Verkaufsverbot alkoholischer Getränke ab 22 Uhr beschlossen. Ebenso soll auf öffentlichen Plätzen, Parks und an Stränden, wo mit feiernden Menschenansammlungen zu rechnen ist, eine Nachtruhe zwischen 20 und 6 Uhr gelten. Auch genehmigungspflichtige Großveranstaltungen mit über 750 Personen werden untersagt. Einkaufszentren und Parks müssen ihre Kapazitäten um 25 Prozent reduzieren. Weiterhin heißt es, dass das Verweilen in öffentlichen Bereichen nicht mehr gestattet ist. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Personen, die auf den Zugang zu einer Einrichtung warten.
 
Forderung einer Ausgangssperre für Warnstufen 3 und 4
 
Aktuell gibt es in gesamt Spanien keine Ausgangssperre mehr, seit der offizielle Alarmzustand am 9. Mai 2021 endete. Aufgrund steigender Corona-Neuinfektionen möchte sich der EZB-Rat nun allerdings eine Sondergenehmigung für diese beim Obersten Gerichtshof der Kanarischen Inseln, kurz TSJC, einholen. Demnach wird die Wiedereinführung einer nächtlichen Ausgangssperre zwischen 0:30 und 6 Uhr des Folgetags gefordert und soll auf Inseln der Warnstufen 3 und 4 gelten. Ob diese Forderung durchgesetzt werden kann, steht allerdings noch aus.