Kanaren: La Gomera steigt auf Warnstufe Rot

Auf den Kanaren wird zum 31. Januar um 0 Uhr auch die letzte Insel auf eine der beiden höchsten Corona-Warnstufen erhoben. Die Regionalregierung stuft La Gomera von Stufe Gelb auf Rot herauf, nachdem die Indikatoren auf der kleinen Insel auf ein sehr hohes Risikoniveau gestiegen sind. Insgesamt verzeichneten die Kanaren in dieser Woche jedoch deutlich sinkende Infektionszahlen.
Nachdem in der vergangenen Woche bereits El Hierro von Warnstufe Gelb auf Rot stieg, folgt mit La Gomera nun die letzte bislang noch auf einer mittleren Risikostufe verharrende Insel nach. Damit befinden sich ab der kommenden Woche mit Fuerteventura, Lanzarote, El Hierro und La Gomera die meisten Kanareninseln auf Stufe Rot, während La Palma, Teneriffa und Gran Canaria auf der höchsten Warnstufe Braun eingeordnet werden. Abgesehen von La Gomera gibt es somit keine Änderungen zur Einstufung der Vorwoche.
 
Hoffnungsschimmer: Sinkende Gesamtinzidenz
 
Mit einem Anstieg der Fallzahlen von 26,2 Prozent bildet die Insel El Hierro eine Ausnahme unter den Inseln der Kanaren. So sank die Sieben-Tage-Inzidenz der gesamten Inselgruppe zwischen dem 18. und 24. Januar im Vergleich zur Vorwoche um mehr als 49 Prozent von 1.539,4 auf 782,5. Die deutlichsten Fortschritte verzeichnete dabei Lanzarote, wo ein Rückgang der Neuinfektionen um 63,9 Prozent gemeldet wurde. Damit sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz der Kanaren nun bereits seit fast zwei Wochen stetig. Gestiegen ist allerdings die Zahl der Patienten, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen. Da dieser Wert von den Behörden bei der Einstufung in die Corona-Warnkategorien stark berücksichtigt wird, gab es bislang trotz sinkender Gesamtinzidenz noch keine Herabstufungen.
 
3G-Regel auf allen Inseln
 
Mit dem Aufstieg La Gomeras gilt nun auf allen Kanareninseln an vielen öffentlichen Orten verpflichtend die 3G-Regel. Sie schreibt beispielsweise für den Zugang zu Restaurants, Fitnessstudios, Theatern und öffentlichen Veranstaltungen das Vorzeigen eines Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweises vor. Diese Regelung ist noch bis mindestens zum 24. Februar auf allen Kanareninseln obligatorisch, die den Warnstufen Rot oder Braun zugeordnet werden. Auf niedriger eingeordneten Inseln bleibt es Betreiberinnen und Betreibern selbst überlassen, ob sie die Zutrittsbeschränkung anwenden.