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Kanaren: Keine verschärfte Maskenpflicht am Strand

München, 01.04.2021 | 09:23 | soe

Die Kanaren folgen dem Beispiel der Balearen: Auf den Inseln sollen die derzeit geltenden Regeln der Maskenpflicht weiterhin bestehen bleiben und nicht verschärft werden. Damit darf an kanarischen Stränden und in der freien Natur der Mund-Nase-Schutz auch künftig abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen eingehalten wird. Die spanische Zentralregierung hatte am 30. März eine Verschärfung der Maskenpflicht beschlossen, woraufhin sich die Balearen und Kanaren nun auf einen Auslegungsspielraum berufen.


Kanarische Inseln: La Graciosa
Auf den Kanarischen Inseln soll es weiterhin Ausnahmen für die Maskenpflicht am Strand geben.
Nach Ansicht der kanarischen Regionalregierung erfüllen die bisherigen Vorgaben zur Maskenpflicht auf dem Archipel bereits ausreichend die neuen Regelungen aus Madrid. Nach einem Bericht der Fuerteventurazeitung kündigte Regierungssprecher Julio Pérez an, dass die schon bislang geltenden Ausnahmen auf den Kanaren auch weiterhin angewendet werden. Damit ist es an den Stränden gestattet, beispielsweise beim Sonnenbad auf dem Handtuch oder der Liege den Mund-Nase-Schutz abzunehmen, solange sich keine fremden Personen im Umkreis von zwei Metern befinden. Gleiches soll außerhalb bebauter Gebiete in freier Natur gelten. Mit dieser Interpretation der neuen spanischen Maskenpflicht schließen sich die Kanaren der Ansicht der Balearischen Inseln an, die am 31. März eine ähnliche Vorgehensweise verkündet hatten.
 
Verschärfte Maskenpflicht in Spanien
 
Hintergrund der Beschlüsse ist ein am 30. März im spanischen Amtsblatt BOE veröffentlichtes Dekret der Zentralregierung in Madrid. Dieses Gesetz 2/21 definiert in Kapitel II, Artikel 6 die Vorgaben zum Tragen einer Maske neu. Laut Gesetzestext ist der Mund-Nase-Schutz auf öffentlichen Straßen, Freiflächen sowie in für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumen obligatorisch. Damit entfällt in der Neufassung ein Zusatz, der zuvor Ausnahmen beim Einhalten eines Mindestabstands erlaubte. Konkret verboten werden diese jedoch auch nicht. Die Anwendung auf Strände wird ebenfalls nicht explizit genannt, sie zählen jedoch genauso als öffentliche Freiflächen wie Wandergebiete in der Natur. Prinzipiell gelten von der Zentralregierung in Madrid erlassene Gesetze für ganz Spanien einschließlich der Inselgruppen, den einzelnen Autonomen Regionen wird jedoch mitunter ein Auslegungsspielraum zugestanden.
 
Corona-Maßnahmen über Ostern
 
Auf den Kanarischen Inseln herrschen neben der Maskenpflicht im öffentlichen Raum noch weitere Corona-Beschränkungen, von denen einige während der Karwoche verschärft wurden. So gilt vom 26. März bis zum 9. April die nächtliche Ausgangssperre auf Inseln der Corona-Warnstufe 1 (derzeit El Hierro, La Gomera und La Palma) von 23 bis 6 Uhr. Auf allen anderen Inseln beginnt sie bereits eine Stunde früher. Lanzarote und La Graciosa werden aktuell auf Stufe 2 geführt, Fuerteventura, Gran Canaria und Teneriffa auf Warnstufe 3.

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