Kanaren: Nachweispflicht für Restaurants von Gericht gekippt

Auf den Kanaren dürfen Restaurants und Cafés ab sofort wieder ohne Impf- oder Testnachweis besucht werden. Der Oberste Gerichtshof der Kanaren (TSJC) hat die Regelung der Regionalregierung gekippt, auf Inseln der Corona-Warnstufen 3 und 4 den Zugang zur Gastronomie an eine Nachweispflicht zu knüpfen. Außerdem entfällt die Sperrstunde zwischen Mitternacht und 6 Uhr für die Lokale.
Nachdem der TSJC bereits eine Wiedereinführung der nächtlichen Ausgangssperre auf den Kanarischen Inseln verboten hat, wurde nun eine weitere Corona-Maßnahme durch das Gericht gekippt. Einheimische und Urlauber müssen künftig auf den Inseln der beiden höchsten Corona-Warnstufen keinen Negativtest, Impf- oder Genesungszertifikat mehr vorzeigen, um in gastronomische Betriebe eingelassen zu werden. Darüber hinaus wird die generelle Schließzeit für Lokale zwischen 0 und 6 Uhr zunächst abgeschafft, zudem dürfen Hotel- und Restaurantbetriebe auf den Warnstufen 3 und 4 wieder bis zu 50 Prozent ihrer Kapazitäten auslasten. Angestoßen hatte die gerichtliche Prüfung der Maßnahmen der Gastgewerbeverband Hostelería Unida Teneriffa (HUT).
 
Nächtliche Ausgangssperre endgültig vom Tisch
 
Die Kanarenregierung muss damit die zweite Niederlage binnen weniger Tage hinnehmen. Erst Mitte Juli hatte der TSJC den Antrag auf eine Wiedereinführung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen auf den Inseln der Warnstufen 3 und 4 abgelehnt. Präsident Ángel Víctor Torres legte gegen das Urteil Berufung beim Tribunal Supremo in Madrid ein, dem Obersten Gerichtshof Spaniens. Diese wurde jedoch vor zwei Tagen zurückgewiesen, was einem endgültigen Aus für die nächtliche Ausgangssperre gleichkommt. Begründet wird das Verbot der Maßnahme von den Gerichten mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit; sie greife zu stark in die individuellen Grundrechte der Bevölkerung ein.
 
Corona-Warnstufen auf den Kanaren
 
Im Vergleich zur Vorwoche verbleiben die einzelnen Kanareninseln auf den gleichen Corona-Warnstufen. Damit verharrt Teneriffa als einziges Eiland auf der höchsten Stufe 4 (Braun), während Fuerteventura, Gran Canaria und La Palma Stufe 3 (Rot) innehaben. Für diese vier Inseln hätten die neuen Maßnahmen gelten sollen, welche nun durch die Gerichte untersagt wurden. Auf Stufe 2 (Gelb) befinden sich aktuell Lanzarote und La Gomera, die niedrigste Warnstufe 1 (Grün) gilt nur noch auf El Hierro.