Kanaren: Teneriffa sinkt auf Corona-Warnstufe 2

Nachdem bereits in der vergangenen Woche Gran Canaria im Rahmen der wöchentlichen Corona-Risikobewertung der Kanaren auf die Warnstufe 2 gesunken ist, zeichnet sich nun auch auf der Nachbarinsel Teneriffa eine Entspannung der Corona-Lage ab. Laut Beschluss des EZB-Rats des Archipels wurde die größte Kanareninsel mit Wirkung zum 16. September ebenfalls auf die Risikostufe 2 (Gelb) herabgesetzt. Zuvor hielt Teneriffa die Warnstufe Rot inne, auf welcher sich aktuell nur noch Fuerteventura befindet.
Mit einer Herabstufung Teneriffas von Warnlevel 3 (Rot) auf 2 (Gelb) traten auf der Insel mit Wirkung zum 16. September Lockerungen im öffentlichen Leben in Kraft. Demzufolge dürfen sich wieder bis zu acht anstelle von sechs haushaltsfremde Personen zusammenfinden. Die gleiche Lockerung gilt nun auch auf den Außenterrassen gastronomischer Betriebe, wo maximal acht Gäste an einem Tisch Platz nehmen dürfen. Darüber hinaus wurde in Restaurants, Bars und Nachtclubs die Sperrstunde um eine Stunde nach hinten auf 2 Uhr nachts verlegt. Auch Spa- und Wellnessbetriebe auf Teneriffa profitieren von der Herabstufung auf das Risikolevel Gelb: Neben einer Erhöhung der Kapazitäten in Pool- und Spa-Bereichen von 33 auf 50 Prozent dürfen nun auch wieder Saunen, wenn auch unter einer strengen Personenbeschränkung, öffnen.
 
Keine Veränderungen auf den anderen Inseln
 
Im Zuge der wöchentlichen Warnstufen-Aktualisierung auf den Kanaren gab es in dieser Woche nur auf Teneriffa Veränderungen. Alle weiteren Inseln behalten auch in der kommenden Woche ihren bisherigen Risikostatus bei. Demnach befinden sich Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro weiterhin auf der niedrigsten Warnstufe Grün. Fuerteventura wird weiterhin der Stufe 3 (Rot) zugeordnet. Die höchste Warnstufe Braun ist demnach auch in der kommenden Woche nicht besetzt.
 
Befristete Gültigkeit der COVID-Impfung auf den Kanaren
 
Unabhängig der Corona-Nachweispflicht für die Einreise auf die Kanaren müssen Urlauber auch beim Check-in in eine touristische Unterkunft einen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis vorlegen. Wer dies mittels eines Impfzertifikats durchführen möchte, sollte die maximale Gültigkeit der Corona-Impfung beachten. Wie es nach einer Aktualisierung der Reisehinweise des Auswärtigen Amtes heißt, werden nur vollständige Impfnachweise anerkannt, die nicht älter als zwölf Monate sind.