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Kanaren-Urlaub: Teneriffa steigt auf höchste Corona-Warnstufe

München, 10.01.2022 | 09:55 | soe

Auf den Kanaren sorgen steigende Inzidenzwerte erneut für höhere Corona-Warnstufen auf mehreren Inseln. Mit Wirkung zum heutigen Montag steigt Teneriffa auf die höchstmögliche Stufe 4 (Braun), Lanzarote und La Palma werden auf Level 3 erhoben. Darüber hinaus gelten nun neue Regelungen zu Öffnungszeiten und Kapazitätsbeschränkungen für Einrichtungen auf Inseln der Stufe 4.


teneriffa
Teneriffa befindet sich seit dem 10. Januar auf der höchsten Corona-Warnstufe 4.
Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Pandemielage wird Teneriffa seit dem 10. Januar um 0 Uhr auf der höchsten Corona-Warnstufe 4 geführt. Damit verschärfen sich auch die dort geltenden Beschränkungen des täglichen Lebens, so dürfen sich nur noch maximal sechs nicht in einem Haushalt lebende Personen in öffentlichen und privaten Räumen treffen. Restaurants können nur noch höchstens 75 Prozent ihrer Freisitze und 33 Prozent ihrer Innenbereiche auslasten und müssen spätestens um Mitternacht schließen. Außerdem ist für den Zugang zur Gastronomie und zu Freizeiteinrichtungen nun obligatorisch ein COVID-Zertifikat nach der 3G-Regel vorgeschrieben.
 
La Palma und Lanzarote auf Stufe 3
 
Ebenfalls hochgestuft wurden laut dem Beschluss des kanarischen EZB-Rates vom 7. Januar die Inseln La Palma und Lanzarote. Beide steigen in die zweithöchste Stufe 3 auf, welche mit der Farbe Rot markiert wird. Dort befinden sich auch weiterhin, wie in der Vorwoche, Gran Canaria und Fuerteventura. La Gomera und El Hierro verharren auf Stufe 2 (Gelb), auf der niedrigsten Corona-Warnstufe Grün steht aktuell keine der Kanareninseln mehr.
 
Maßnahmen auf Warnstufe 4 geändert
 
Gleichzeitig mit der Aktualisierung der Corona-Warnstufen hat der EZB-Rat der Kanaren auch eine Änderung der Maßnahmen auf Inseln mit Level 4 beschlossen. So gilt dort fortan für Betriebe und Aktivitäten, welche vor der Pandemie keine oder eine spätere Schließzeit hatten, eine Sperrstunde von 0 Uhr. In Lebensmittelgeschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln darf eine Kapazitätsauslastung von 75 Prozent nicht überschritten werden, für andere Geschäfte sowie religiöse Stätten und Hotels greift sogar eine Grenze von 50 Prozent in Außenbereichen und 33 Prozent in Innenräumen. Diese Regelung ist jedoch vorerst befristet und gilt vom 10. bis zum 24. Januar um Mitternacht.

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