Kanaren verschärfen Corona-Beschränkungen ab 11. Januar

Die Kanaren führen ab dem 11. Januar striktere Corona-Maßnahmen ein. Nachdem die Infektionszahlen nach den Weihnachtsfeiertagen wieder merklich ansteigen, sollen die neuen Regularien den weiteren Pandemieverlauf eindämmen. Die einzelnen Inseln des Archipels werden weiterhin mit verschiedenen Corona-Warnstufen versehen, die unterschiedliche Beschränkungen mit sich bringen.
Wie die kanarische Regionalregierung in einer Pressemitteilung vom 7. Januar erklärt, sollen die beschlossenen Maßnahmen zunächst bis einschließlich des 24. Januar 2021 gelten. In der kommenden Woche soll die aktuelle Situation jedoch erneut analysiert und gegebenenfalls Anpassungen auf den einzelnen Inseln vorgenommen werden. Diesen werden ab dem 11. Januar aktualisierte Corona-Warnstufen zugewiesen.
 
Fuerteventura, La Palma und El Hierro mit Warnstufe 1
 
Auf den drei Inseln der Warnstufe 1 gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 6 Uhr. Es dürfen sich höchstens sechs Personen treffen, sofern diese nicht im gleichen Haushalt leben. Auch in Restaurants, Cafés und Bars wird die Personenzahl pro Tisch auf sechs begrenzt. Mannschaftssportarten dürfen nicht mehr ausgeübt werden; bei sportlichen Aktivitäten in Innenbereichen sind maximal sechs Teilnehmer inklusive des Kursleiters zulässig, sofern nicht ständig ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten werden kann.
 
Gran Canaria, Lanzarote und La Gomera mit Warnstufe 2
 
Auf Inseln mit Warnstufe 2 gilt ebenfalls eine nächtliche Ausgangssperre, hier beginnt sie schon um 23 Uhr. Bei Zusammenkünften in Restaurants, Fitnessstudios und anderswo ist die Gruppengröße auf vier beschränkt. Zudem werden bei der zweithöchsten Warnstufe die Besuche in Krankenhäusern eingeschränkt und müssen vom Personal überwacht werden. Der öffentliche Nahverkehr in den Städten wird auf 50 Prozent seiner Kapazität reduziert.
 
Teneriffa auf Warnstufe 3
 
Als am stärksten betroffene Kanareninsel behält Teneriffa auch nach dem 11. Januar die höchste Corona-Warnstufe 3. Die Ein- und Ausreise ist nur aus triftigen Gründen gestattet, was jedoch nicht für ausländische Touristen gilt. Die Ausgangssperre tritt bereits um 22 Uhr in Kraft, ab dann gilt auch eine Sperrstunde für die Gastronomie. Sportanlagen in geschlossenen Räumen müssen den Betrieb einstellen, in Krankenhäusern werden Besuche nur in Ausnahmefällen erlaubt.