Katar erleichtert Einreise vor Fußball-WM

Deutsche Fußballfans, die zur diesjährigen Weltmeisterschaft nach Katar reisen möchten, können sich über erleichterte Einreisebestimmungen freuen. Der Wüstenstaat hat die generelle Quarantäne abgeschafft, zudem dürfen Reisende alternativ zum negativen PCR-Test nun auch einen Antigen-Schnelltest für die Einreise vorlegen. Die Fußball-WM in dem Emirat beginnt am 20. November, aufgrund der klimatischen Verhältnisse wurde das sportliche Großereignis in die Wintermonate verlegt.
Katar-Besucher und -Besucherinnen sollten beachten, dass ein PCR-Test zum Zeitpunkt des Abflugs maximal 48 Stunden, ein Antigen-Schnelltest jedoch höchstens 24 Stunden alt sein darf. Zudem muss letzterer durch geschultes Personal vorgenommen worden sein, ein Selbsttest wird nicht anerkannt. Verlangt wird der Test unabhängig davon, ob der Reisegast geimpft ist oder nicht. Katar führt jedoch nicht länger eine „Rote Liste“ mit Ländern, für die strengere Einreiseregularien gelten als für andere Staaten. Dafür haben sich alle Einreisenden binnen drei Tagen vor der Ankunft zu registrieren und bei der Einreise die lokale Corona-App „Ehteraz“ zu installieren und zu aktivieren. Diese wird beim Betreten der meisten öffentlichen Gebäude, dazu zählen auch Hotels und Restaurants, überprüft.
 
WM-Gäste brauchen Hayya Card
 
Wer sich während der Fußball-WM in Katar aufhält und dort Stadien besuchen und öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, muss die sogenannte Hayya Card beantragen. Dabei handelt es sich um ein von den Behörden des Emirats entwickeltes Dokument, das bei der Identifizierung von Besuchern und Besucherinnen der Weltmeisterschaft helfen soll. Jedoch ist die Karte auch für Reisende Pflicht, die den Wüstenstaat unabhängig von der Weltmeisterschaft während dieses Zeitraums besuchen möchten. Ab dem 1. November bis zum Ende der Großveranstaltung dürfen lediglich Einwohner und Einwohnerinnen Katars sowie Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis ohne die Hayya Card einreisen. 
 
Corona-Maßnahmen in Katar
 
Seit dem 1. September wurden zeitgleich mit den Einreisebestimmungen auch die Corona-Maßnahmen innerhalb des Landes gelockert. So gilt die Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Restaurants und Einkaufsläden sind geöffnet, Kunden und Kundinnen müssen sich jedoch an die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln halten.
 
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