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Kinderreisepass wird ab 2024 abgeschafft

München, 10.07.2023 | 16:00 | ksu

Ab 2024 kann der klassische Kinderreisepass nicht mehr beantragt werden. Diese Entscheidung fällte der Bundestag in den vergangenen Tagen. Alte Pässe behalten ihre Gültigkeit. Das Dokument wird durch einen elektronischen Reisepass ersetzt, der über einen Speicherchip verfügen wird und weltweit nutzbar ist.


Reisepass
Der Kinderreisepass wird ab 2024 durch einen elektronischen Standardreisepass ersetzt.
Ab dem kommenden Jahr müssen Eltern bei internationalen Reisen für ihre Kinder einen elektronischen Standardreisepass beantragen. Dieser ersetzt den bisher bekannten Kinderreisepass für Personen unter 12 Jahren. Bis zum Systemwechsel ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Der neue Reisepass für Kinder verfügt über einen elektronischen Chip, auf dem beispielsweise Fingerabdrücke gespeichert werden können. Dadurch soll die Sicherheit des Dokuments erhöht und die Beantragung eines zusätzlichen Visums für Kinder zur Einreise in manche Länder umgangen werden. Aufgrund der kurzen Gültigkeitsdauer des alten Reisepasses von einem Jahr entschied sich das Parlament für eine Neuerung.
 
Geringere Kosten und weniger Verwaltungsaufwand

Die neue Regelung soll die Beantragung von Reisepässen für deutsche Staatsangehörige vereinheitlichen und damit vereinfachen. Zudem würden so die Kosten für die Antragstellenden sinken, die nur noch alle sechs Jahre einen Standardreisepass für Kinder zahlen und damit nicht mehr für die jährlichen Aktualisierungskosten des alten Kinderreisepasses aufkommen müssen. Von dem dadurch verringerten Verwaltungsaufwand für Behörden profitieren auch Bürgerinnen und Bürger: Pässe wie auch Personalausweise können sie sich ab kommendem Jahr zudem per Post zusenden lassen, wodurch auch die Belastungen behördlicher Einrichtungen gesenkt werden soll.
 
Mehr Sicherheit dank Digitalisierung

Im Zuge der Umstellung vom Kinderreisepass zum neuen Standardreisepass folgen auch weitere verwaltungsrechtliche Neuerungen. Behörden können aufgrund der Reform deutsche Straftäterinnen und Straftäter bei entsprechendem Verdacht leichter an einer Ausreise hindern, indem ihnen beispielsweise der Pass entzogen wird oder keine Ausstellung erfolgen darf.
 

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