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Quarantäne beim Kuba-Urlaub: Diese Ausnahmen gibt es

München, 19.11.2020 | 10:04 | lvo

Kuba ist wieder erreichbar. Mit der Öffnung aller Flughäfen ist ein Urlaub in dem Karibikstaat pünktlich zu Beginn der Hauptsaison möglich. Nun hat Kuba jedoch eine Quarantänepflicht eingeführt, wie das Auswärtige Amt meldet. Diese gilt allerdings nach Informationen des Fremdenverkehrsamtes nicht für Hotelgäste.


Havanna_Kuba
In der Corona-Zeit gilt in Kuba eine Quarantänepflicht - allerdings mit Ausnahmen.
Bei der Einreise nach Kuba ist am Flughafen ein obligatorischer PCR-Test durchzuführen. Dieser ist derzeit kostenfrei, ab dem 1. Dezember wird eine Gebühr von 30 US-Dollar erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird. Zusätzlich müssen Ankommende eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben, in der auch die gebuchte Unterkunft angegeben werden muss. In dieser ist anschließend eine Isolation zu absolvieren, die mindestens fünf Tage andauert. Danach muss ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Sofern dieser negativ ist, gilt die Selbstisolation als beendet. Bei einem positiven Testergebnis müssen Reisende damit rechnen, stationär in einer Klinik aufgenommen und dort isoliert zu werden. 

Das kubanische Fremdenverkehrsamt in Berlin teilte laut einem Bericht des Nachrichtenportals FVW jedoch mit, dass die Angaben des Auswärtigen Amtes nicht ganz zutreffend seien. Demnach gilt die Regelung mit dem zweiten Test nur für Urlauber, die in einer Privatunterkunft oder bei ihren Familien untergekommen sind. Auch dort gelte keine strikte Selbstisolation, Reisende sollen lediglich die gängigen Corona-Regeln befolgen, bis das zweite Testergebnis vorliegt. Wer also in einem Hotel wohnt, könne seinen Urlaub dort ohne Einschränkungen verbringen.

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