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Kuba öffnet Restaurants und verkürzt Ausgangssperre

München, 27.09.2021 | 14:49 | lvo

Kuba plant Lockerungen der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen, wie der Informationsdienst A3M meldet. Ab dem kommenden Freitag, 1. Oktober, sollen gastronomische Betriebe schrittweise wiedereröffnet werden. Zudem wird die nächtliche Ausgangssperre verkürzt.


Kuba
Kuba plant schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab 1. Oktober.
Die seit Januar in weiten Teilen des Karibikstaats geschlossenen Restaurants, Cafés und Bars können ab Freitag nach und nach wiedereröffnet werden. Das betrifft acht der insgesamt 15 kubanischen Provinzen, darunter auch die Hauptstadtregion Havanna sowie die Provinz Matanzas. In Matanzas an der Nordküste befindet sich auch der beliebte Urlaubsort Varadero, daher gilt die Provinz als wirtschaftlich stärkste des Landes und wird enorm von den Lockerungen in der Gastronomie profitieren. Ersten Angaben zufolge werden die Gastronomiebetriebe mit einer Auslastung von 50 Prozent starten. Zusätzlich gelten strenge Gesundheitskontrollen sowie Abstandsregeln. Auch eine Maskenpflicht wird in Kraft sein.
 
Verkürzung der Ausgangssperre
 
Mit der Limitierung der nächtlichen Ausgangssperre tritt am Freitag eine weitere Erleichterung in Kraft. Diese wird um eineinhalb Stunden nach hinten verlegt und gilt somit künftig nur noch von 22:30 Uhr bis 5 Uhr morgens. Im Zuge dessen verlängert Kuba auch die allgemeinen Öffnungszeiten von Geschäften.
 
Aktuelle Corona-Situation in Kuba
 
Kuba war zuletzt stark von der Pandemie betroffen. Aktuell läuft eine intensive Impfkampagne – auch Kinder ab zwei Jahren werden immunisiert. Bislang erreicht Kuba eine Impfquote von 42 Prozent (Stand: 23. September 2021). Bis November will der Karibikstaat eine Quote von 90 Prozent erreichen, denn ab dem 15. November ist eine Öffnung der Grenzen geplant. Bereits aktuell ist eine Einreise möglich, sie soll dann jedoch mit schrittweisen Erleichterungen verbunden sein. Derzeit müssen Einreisende eine Krankenversicherung sowie eine Gesundheitserklärung vorweisen. Zusätzlich gilt bei Einreise die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests. Bei Ankunft wird ein weiterer Test durchgeführt, bis zu dessen Ergebnis sich Touristen mit einer Buchung in lizensierten Unterkünften im Hotel aufhalten müssen. Wer eine nicht lizensierte Unterkunft gebucht hat, muss sich zuvor für fünf Tage in einem behördlich zugewiesenen Hotel in Isolation begeben. Nach einem anschließenden, negativen PCR-Test kann die Quarantäne beendet werden.

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