Mit der jüngsten Aktualisierung der Risikoliste des Robert Koch-Instituts werden weitere zwölf Staaten und Überseegebiete weltweit zu Corona-Hochrisikogebieten erklärt. Darunter sind unter anderem Kuba, Oman sowie Singapur. Für mehrere Staaten auf dem afrikanischen Kontinent entfällt der Risikostatus hingegen. Die Änderungen treten am 30. Januar um Mitternacht in Kraft.
Kuba gilt ab dem 30. Januar 2022 als Hochrisikogebiet.
Ab dem kommenden Sonntag gilt das beliebte karibische Urlaubsland Kuba als Hochrisikogebiet. Auch andere Staaten, in denen derzeit Hauptreisezeit herrscht, sind betroffen. So deklariert das RKI des Weiteren Oman und Singapur zu Risikogebieten. Zudem haben Afghanistan, Bangladesch, Guatemala, Irak, Kirgisistan, Pakistan, Palau sowie die Ukraine und das französische Pazifik-Überseegebiet Neukaledonien den Risikostatus ab dem 30. Januar inne. Mit der Ausweisung als Hochrisikogebiet gilt seitens des Auswärtigen Amtes eine Reisewarnung für die genannten Staaten.
Neue Hochrisikogebiete: Änderungen für Reisende
Urlauberinnen und Urlauber, die aus Corona-Hochrisikogebieten nach Deutschland zurückkehren, müssen einiges beachten. So ist vorab online eine digitale Einreiseanmeldung durchzuführen. Zusätzlich greift eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Die Isolation kann durch den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung von COVID-19 umgangen werden. Beim Fehlen eines solchen Nachweises besteht alternativ die Möglichkeit, die Quarantäne durch einen negativen Test ab dem fünften Tag vorzeitig zu beenden. Die Testpflicht bei Einreise nach Deutschland ist unabhängig vom Risikostatus eines Landes und bleibt somit bestehen.
Kenia, Namibia und Südafrika keine Hochrisikogebiete mehr
Einige Staaten streicht das RKI von der Risikoliste. Das betrifft insbesondere die afrikanischen Länder, in denen die Omikron-Mutation zuerst nachgewiesen wurde und die daraufhin im November 2021 zu Virusvariantengebieten erklärt worden waren. So haben Kenia, Namibia, Südafrika und Tansania keinerlei Risikostatus mehr inne. Das betrifft zudem Angola, Burundi, Eswatini, Lesotho, Malawi, Ruanda, Sambia, Simbabwe sowie Uganda. Rückkehrende aus diesen Staaten müssen keine digitale Einreiseerklärung mehr abgeben und unterliegen keiner Quarantänepflicht mehr.