Malediven: Lockerung der Testregeln zum 23. Februar

Die Malediven haben zum 23. Februar ihre Testregeln für Inlandsreisen gelockert. Ab sofort benötigen Reisende, die zwischen der Hauptinsel Malé und den anderen Inseln reisen, keinen negativen PCR-Test mehr. Außerdem wurden die Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen aufgehoben, wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet.
Seit dem 9. Januar mussten Einheimische sowie Urlauberinnen und Urlauber auf den Malediven einen negativen PCR-Test nachweisen, wenn sie aus der Region Greater Malé auf andere Atolle des Archipels reisen wollten. Da sich der internationale Flughafen des Inselstaats in Malé befindet, betraf dies auch ausländische Reisende, die entweder ihren zur Einreise benötigten PCR-Test entsprechend zeitlich einplanen oder bei der Ankunft auf der Hauptinsel einen weiteren vornehmen lassen mussten. Dank sinkender Corona-Infektionszahlen ist diese Maßnahme seit dem heutigen Tag nicht mehr nötig. Für die Einreise aus dem Ausland fordern die Malediven jedoch weiterhin einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 96 Stunden ist.
 
Weitere Lockerungen auf den Malediven
 
Neben der Aufhebung der Testpflicht auf Inlandsreisen hat die maledivische Gesundheitsbehörde Health Protection Agency (HPA) auch Lockerungen im täglichen Leben beschlossen. So wurde die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, welche bislang in der Hauptstadtregion galt, aufgehoben. Dies gilt für Versammlungen aller Art, darunter auch religiöse Zeremonien und Sport-Events. Weiterhin ergeht jedoch eine Aufforderung an die Bevölkerung, sich beim Besuch dieser Versammlungen und Veranstaltungen an die von der HPA empfohlenen Sicherheitsrichtlinien zu halten.
 
Corona-Lage auf den Malediven
 
Die Malediven verzeichnen seit Anfang Februar sinkende Corona-Infektionszahlen. Mit Stand zum 23. Februar beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz 995,5; gut drei Wochen zuvor hatte sie mit 3.442,1 noch mehr als dreimal so hoch gelegen. Aus deutscher Sicht wird der Inselstaat noch immer als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft, für Ungeimpfte und nicht Genesene greift somit bei der Rückkehr in die Bundesrepublik eine Quarantänepflicht.