Mallorca: Corona-Maßnahmen bis Ende Februar verlängert

Mallorca verlängert im Kampf gegen die Corona-Pandemie erneut die aktuellen Maßnahmen. Die Regelungen, die ursprünglich bis zum 12. Februar gelten sollten, sind nun für weitere zwei Wochen in Kraft. Gastronomische Angebote auf der Baleareninsel bleiben damit auch weiterhin geschlossen.
Erlaubt ist lediglich die Auslieferung und Abholung von Speisen und Getränken. Neben Bars und Restaurants dürfen auch Fitnessstudios weiterhin nicht öffnen. Derzeit sind zudem Einkaufszentren und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche ab 700 Quadratmetern geschlossen, darunter auch Kaufhäuser, Warenhäuser und Baumärkte. Der Verkauf von Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs ist erlaubt. Auch große Supermärkte, die sich in Einkaufszentren befinden, sind geöffnet. Die aktuellen mallorquinischen Regeln gelten bereits seit dem 13. Januar.
 
Lockerung für innerstädtische Kaufhäuser

Die einzige Maßnahmen-Lockerung soll es voraussichtlich für innerstädtische Kaufhäuser geben. Eine stufenweise Öffnung unter hohen Sicherheitsauflagen könnte hier noch vereinbart werden. Der Beschluss soll am 11. Februar verabschiedet werden und ab dem Wochenende gelten. Die Regierung der Balearen begründet die Verlängerung der Maßnahmen mit der weiterhin hohen Auslastung der Krankenhäuser sowie der Sorge vor der ansteckenderen britischen Virusmutation. Grundsätzlich ist jedoch ein positiver Trend hinsichtlich der Neuinfektionszahlen zu erkennen. Für die Balearen vermeldete das spanische Gesundheitsministerium am 10. Februar eine 7-Tage-Inzidenz von 85,78. Im Vergleich dazu liegt dieser Wert laut Robert Koch-Institut für Deutschland bei 64.
 
Spanien ist Hochrisikogebiet

Seit dem 24. Januar wird Spanien inklusive der Baleareninsel Mallorca vom Robert Koch-Institut als Hochrisikogebiet gewertet. Personen, die aus Mallorca nach Deutschland einreisen, unterliegen somit strengeren Regeln. Sie müssen bereits vor Antritt ihrer Reise einen Corona-Test durchführen lassen. Die Testung darf nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen.