Mallorca: Nächtliche Kontaktsperre verlängert

Auf Mallorca und anderen Baleareninseln soll das nächtliche Versammlungsverbot bis mindestens zum 15. September 2021 beibehalten werden. Die derzeit geltende Kontaktsperre greift täglich zwischen 1 Uhr nachts und 6 Uhr morgens. Mit der Maßnahme sollen vor allem nächtliche Partys und Trinkgelage unterbunden werden.
Die Balearenregierung hat die Verlängerung des nächtlichen Versammlungsverbots in einer außerordentlichen Kabinettssitzung am 16. August 2021 beschlossen. Der Entwurf muss nun noch vom balearischen Oberlandesgericht genehmigt werden. Die Verlängerung des nächtlichen Versammlungsverbots wurde bereits erwartet, Gewerkschaften und Unternehmerverbände hatten bereits in der vergangenen Woche ebenfalls ihre Zustimmung angezeigt.
 
Nächtliches Versammlungsverbot bereits seit Juli in Kraft
 
Auf Mallorca und anderen Baleareninseln ist das nächtliche Versammlungsverbot bereits seit dem 22. Juli 2021 in Kraft. Zwischen 1 Uhr nachts und 6 Uhr morgens dürfen sich nur Personen des eigenen Haushalts zusammenfinden. Diese Maßnahme gilt sowohl in Innenräumen als auch im Freien. Das Versammlungsverbot in der Nacht soll vor allem große Partys in Vergnügungslokalen, Privathäusern und am Strand eindämmen.
 
Corona-Lage auf Mallorca

Im Juni und Juli 2021 hatten nächtliche Feiern zu einem starken Anstieg der Corona-Infektionszahlen auf Mallorca geführt. Zeitweise verzeichneten die Balearen die höchsten Inzidenzzahlen Spaniens. Derzeit zeigt sich wieder ein rückläufiger Trend. Zum 16. August 2021 lag die Sieben-Tage-Inzidenz auf Mallorca bei 202. Das Robert Koch-Institut stuft ganz Spanien, inklusive der Balearen, seit Ende Juli 2021 als Hochrisikogebiet ein. Alle Reiserückkehrer sind verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und ein negatives Testergebnis vorzulegen. Zudem müssen sich Ankömmlinge im Anschluss für zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese kann mit einem negativen Corona-Testergebnis nach fünf Tagen beendet werden. Wer mit vollständigem Corona-Impfschutz oder einem Genesenenstatus reist, kann sowohl die Testpflicht als auch die Isolationszeit mit einem entsprechenden Nachweis bei der Einreise umgehen.