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Mallorca verlängert Corona-Beschränkungen bis Mitte Februar

München, 29.01.2021 | 15:34 | sei

Mallorca hat eine Verlängerung der geltenden Corona-Beschränkungen um zwei weitere Wochen beschlossen. Damit bleiben die Maßnahmen, die ursprünglich bis zum 30. Januar angesetzt waren, noch bis Mitte Februar in Kraft. Zu ihnen zählen die Schließung der Gastronomie sowie Restriktionen für private Treffen.


Mallorca_Cala_dOr
Die aktuellen Beschränkungen auf Mallorca wurden um zwei weitere Wochen verlängert.
Sowohl Bars als auch Restaurants dürfen weiterhin nicht öffnen, auch Fitnessstudios bleiben geschlossen. Das Betriebsverbot gilt zudem für Einkaufszentren und Geschäfte ab einer Verkaufsfläche von 700 Quadratmetern, darunter fallen neben Kaufhäusern auch Baumärkte. Weiterhin geöffnet bleiben Läden, die Lebensmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Außerdem bleiben die Beschränkungen privater Treffen in Kraft, so dürfen sich weiterhin nur Personen des gleichen Haushalts zusammen aufhalten.
 
Maßnahmen zeigen Wirkung
 
Nach Aussage der balearischen Gesundheitsministerin Patricia Gómez zeigen die Beschränkungen Wirkung. Seit Inkrafttreten am 13. Januar konnte die 14-Tages-Inzidenz auf Mallorca deutlich gesenkt werden. Noch erlauben die Infektionszahlen jedoch aus Sicht der Behörden offenbar keine spürbaren Lockerungen.
 
Ibiza und Formentera abgeriegelt
 
Mallorcas Schwesterinseln Ibiza und Formentera sind derzeit vollständig abgeriegelt, noch bis mindestens Ende Januar bleiben Ein- und Ausreisen nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen der Weg zur Arbeit, Behördenbesuche und medizinische Gründe. Formentera wird zudem am kommenden Wochenende auf Corona-Warnstufe 4 gesetzt, wodurch dort die gleichen Restriktionen in Kraft treten wie auf Mallorca.
 
Spanien ist Hochrisikogebiet
 
Spanien inklusive der Balearen wird vom Robert Koch-Institut seit dem 24. Januar 2021 aufgrund hoher Inzidenzwerte als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit unterliegen nach Deutschland einreisende Personen strengeren Richtlinien. Sie müssen sich bereits vor Reiseantritt einem Corona-Test unterziehen, während bei Einreisen aus Risikogebieten ohne Sonderstatus die Testung auch noch nach der Ankunft erfolgen kann.

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