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Malta hebt Maskenpflicht im Freien auf

München, 09.03.2022 | 09:47 | rpr

Malta lockert die landesweiten Corona-Maßnahmen. Mehreren Medienberichten zufolge entfällt ab dem 14. März die Maskenpflicht im Freien. Darüber hinaus soll die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe fallen, die aktuell nur bis 1 Uhr nachts öffnen dürfen.


Das blaue Fenster von Malta
Am 14. März entfällt in Malta die Maskenpflicht im Freien.
Bereits Ende Februar kündigte Maltas Gesundheitsminister Chris Fearne Lockerungen der landesweiten Corona-Maßnahmen an. Demnach soll ab kommendem Montag die Maskenpflicht im Freien fallen. Dies gilt jedoch nur für Bereiche abseits von Großveranstaltungen und Menschenansammlungen, auch in Innenräumen bleibt ein Mund-Nase-Schutz weiterhin obligatorisch. Darüber hinaus ist ein Entfall der Sperrstunde für den Gastronomiesektor anberaumt – Bars und Restaurants dürfen demnach künftig wieder länger als bis 1 Uhr nachts öffnen.
 
Kein Impfnachweis für Restaurants und Bars nötig
 
Bereits am 7. Februar wurde die Pflicht zur Vorlage eines Impfzertifikats für den Zutritt zu Restaurants und Snackbars aufgehoben. Eine Woche später folgte der Entfall der Nachweispflicht für Bars sowie weitere Kultur- und Sporteinrichtungen wie Theater, Kinos, Museen und Fitnessstudios. Für Veranstaltungen mit mehr als 500 sitzenden Besucherinnen und Besuchern ist jedoch weiterhin ein Impfzertifikat vorgesehen.
 
Aktuelle Einreisbestimmungen
 
Malta unterscheidet hinsichtlich der Einreisebeschränkungen zwischen Ländern auf der roten und dunkelroten Liste. Deutschland wird aktuell der roten Liste zugeordnet, die Einreise ist demzufolge grundsätzlich gestattet. Um eine Test- und Quarantänepflicht nach Einreise zu umgehen, müssen Urlauberinnen und Urlauber ein vollständiges Impfzertifikat oder einen Genesungsnachweis in Kombination mit mindestens einer Impfdosis vorlegen. Ungeimpfte Kinder zwischen fünf und elf Jahren dürfen in Begleitung von mindestens einem vollständig geimpften Elternteil oder Erziehungsberechtigten einreisen, zusätzlich wird ein mindestens 72 Stunden alter PCR-Test gefordert. Minderjährige unter fünf Jahren sind von der Test- und Impfnachweispflicht gänzlich befreit.

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