Malta: Einreise für Genesene ab Oktober ohne Quarantäne

Malta lockert die Corona-Bestimmungen ab Oktober schrittweise. Wie das Onlineportal Malta Today berichtet, können von COVID-19 genesene Urlauber mit einer Impfung ab 1. Oktober quarantänefrei einreisen. Eine Woche später dürfen gastronomische Betriebe die Corona-Maßnahmen lockern, sofern sie nur geimpfte Gäste empfangen.
Ab dem kommenden Freitag wird das COVID-Zertifikat bei der Einreise nach Malta auch dann akzeptiert, sofern Urlauber vom Coronavirus genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben. Dieser Fall war bislang insbesondere dann ein Problem, wenn genesene Personen nur die Einfachimpfung erhalten hatten. Dies wird in mehreren EU-Staaten, insbesondere in Italien, aber auch in Deutschland, bei Personen so gehandhabt, die sich von der Erkrankung erholt und somit bereits Antikörper gebildet haben. Eine Dosis des Vakzins sollte dann ausreichen, um eine Immunisierung zu erreichen.
 
Aktuelle Einreisebestimmungen für Malta
 
Die aktuellen Bestimmungen für die Einreise in den Mittelmeerstaat sind die mitunter strengsten in Europa. Bevor die neue Regelung ab Freitag greift, dürfen einfach Geimpfte sowie Genesene mit einer Impfdosis aus Deutschland zwar auch bereits nach Malta einreisen, jedoch greifen in diesem Fall Test- und Quarantänepflichten. Bei Ankunft ist dann ein PCR-Test durchzuführen; anschließend besteht eine 14-tägige Isolationspflicht auf eigene Kosten. Von Test- und Quarantänepflichten ausgenommen sind nur Einreisende mit einer mindestens 14 Tage vor Ankunft abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen das Coronavirus. Diese muss zwangsläufig über das digitale COVID-Zertifikat der EU in digitaler oder Papierform nachgewiesen werden. Nur der gelbe Impfpass ist nicht ausreichend.
 
Lockerungen in der Gastronomie in Malta
 
Am 9. Oktober sind Lockerungen in maltesischen Gastronomiebetrieben geplant. Restaurant- und Barbesitzer dürfen dann selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu ihrem Lokal auf geimpfte Personen beschränken. Wo dies umgesetzt wird, profitieren sowohl Gastronomen als auch die Gäste von diversen gelockerten Bestimmungen. So muss der Mindestabstand zwischen Tischen dann nur noch 1,50 Meter betragen, pro Tisch sind acht Gäste erlaubt. Wenn keine Ausgangssperre dagegenspricht, dürfen Lokale dann sogar bis 3 Uhr öffnen und die zulässige Lautstärke von Musik auf 80 Dezibel anheben. Bars mit einem Plexiglasschutz ist es dann wieder gestattet, eingeschränkten Thekenservice anzubieten.