Corona: Marokko verlängert Ausgangssperre bis 15. April

Die in Marokko geltende nächtliche Ausgangssperre wurde im Zuge der Corona-Pandemie und der aktuell grassierenden Virus-Mutationen erneut verlängert. Nach Informationen des internationalen Nachrichtenportals Garda soll diese bis vorerst 15. April gelten. Darüber hinaus bleibt der Flugverkehr zwischen dem nordafrikanischen Staat und Deutschland bis auf weiteres ausgesetzt.
Nachdem bereits Anfang März der landesweite Notstand bis zum 10. April verlängert wurde, weitet die marokkanische Regierung nun auch die nächtliche Ausgangssperre um zwei weitere Wochen aus. So dürfen Einwohner des Landes ihre Wohnungen und Häuser bis vorerst 15. April zwischen 22 und 6 Uhr nicht verlassen. Darüber hinaus gelten auch für diverse öffentliche Einrichtungen weiterhin coronabedingte Einschränkungen. So müssen Geschäfte, Einkaufszentren und Restaurants spätestens um 20 Uhr schließen und dürfen ihren Service nur mit bestimmten Kapazitätsbegrenzungen anbieten.
 
Internationale Flüge weitestgehend eingestellt
 
Im Zuge des andauernden landesweiten Notstandes bleibt auch der internationale Flugverkehr zwischen Marokko und zahlreichen anderen Staaten bis auf weiteres eingestellt. Flüge von und nach Deutschland werden demzufolge nicht durchgeführt. Ebenso betroffen sind unter anderem die europäischen Nachbarländer Dänemark, Österreich sowie die Schweiz und Niederlande. Auch Transitreisenden bleibt die Einreise verwehrt.
 
Aktuelle Corona-Lage im Land
 
Marokko verzeichnet bislang eine erfolgreiche Umsetzung der landesweiten Impfkampagne. Nach Informationen des marokkanischen Gesundheitsministeriums liegt die Zahl der Erstgeimpften aktuell bei etwa 4,3 Millionen Menschen. Rund 3,5 Millionen Einwohner des Landes sind bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Trotz des Voranschreitens der Impfungen werden allerdings weiterhin bestimmte Sicherheits- und Hygienemaßnahmen durchgesetzt, dazu zählt eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit sowie ein Versammlungs- und Feierverbot. Darüber hinaus ist eine Ein- und Ausreise in die Präfekturen Tanger, Casablanca, Fés, Meknès, Berrechid, Settat und Marrakesch nur mit triftigem Grund und Genehmigung der lokalen Behörden möglich.