Marokko: Verschärfte PCR-Testpflicht seit 31. August

Marokko hat die PCR-Testpflicht für ungeimpfte Einreisende aus Ländern der A-Liste, darunter Deutschland, verschärft. Wie es in einer Aktualisierung der Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für Marokko heißt, wurde mit Wirkung zum 31. August die Frist für die Testentnahme auf 48 Stunden vor Abflug verkürzt. Zuvor hatten Passagiere 72 Stunden Zeit, ihren PCR-Test vor dem Boarding durchführen zu lassen.
Mit einer Verschärfung der PCR-Testpflicht setzt die marokkanische Regierung die Frist für die Probeentnahme von Einreisenden aus Ländern der Liste A mit solchen der Liste B gleich. Demnach darf der PCR-Test bei Abflug nur noch höchstens 48 Stunden alt sein, das Ergebnis muss in arabischer, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Weiterhin unterscheiden sich jedoch die Bestimmungen bezüglich des Impfstatus zwischen den beiden Listen-Kategorien: Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Reisende aus Länder der A-Liste sind von der Testpflicht befreit. Wer aus einem Land der B-Liste einreist, muss trotz Impfschutz einen PCR-Test vorlegen. Unabhängig des Abfluglandes ist vor Einreise zusätzlich eine elektronische Einreiseanmeldung von allen Reisenden auszufüllen.
 
Eingeschränkter Reiseverkehr in und nach Marokko
 
Im Zuge der Corona-Pandemie besteht zwischen Marokko und anderen Ländern ein eingeschränkter Reiseverkehr. Die Landesgrenzen zu Algerien und Mauretanien sind weiterhin geschlossen, für internationale Flugreisende werden von verschiedenen Airlines Sonderflüge durchgeführt. Grundsätzlich ist die Einreise in das nordafrikanische Land für Reisende aus A- und B-Listen-Ländern jedoch gestattet. Innerhalb des Landes ist der Reiseverkehr stark eingeschränkt. Reisen zwischen den Regionen und Städten ist nur mit Sondergenehmigung und Impfnachweis möglich.
 
Aktuelle landesweite Corona-Maßnahmen
 
Bis vorerst 31. Oktober dieses Jahres gilt in Marokko der gesundheitliche Notstand. Demnach sind verschiedene landesweite Corona-Maßnahmen in Kraft. Neben den bereits erwähnten Reisebeschränkungen zwischen den Provinzen gilt landesweit zwischen 21 und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. Hotels und gastronomische Betriebe stehen Reisenden jedoch unter den gängigen Hygienebestimmungen offen. Auch Strände und kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater können unter Einhaltung der Auflagen besucht werden.