Mecklenburg-Vorpommern lockert Testpflicht für Urlauber

Mecklenburg-Vorpommern erleichtert die Testbedingungen für Urlauber. Diese müssen künftig nur noch bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und diesen nicht mehr, wie bisher Pflicht, alle drei Tage wiederholen lassen. Die neue Regelung soll ab dem 17. Juni für Hotelgäste, Dauercamper sowie Besitzer von Zweitwohnungen greifen, wie der Norddeutsche Rundfunk berichtet.
Bisher war es für Urlauber in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschrieben, sich während ihres Aufenthalts an jedem dritten Tag auf das Coronavirus testen zu lassen. Gemäß einem neuen Beschluss der Landesregierung vom 15. Juni entfällt diese Pflicht ab morgen: Nur bei der Anreise muss noch ein negatives Testergebnis vorgelegt werden sowie von Gästen in Innenbereichen von Hotelrestaurants, die dort kein Zimmer gebucht haben. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hofft nun auf einen baldigen Wegfall der Testpflicht in der Innengastronomie.
 
Weitere Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern
 
Zunächst dürfen sich Einheimische und Besucher in dem norddeutschen Bundesland jedoch auf weitere bereits beschlossene Erleichterungen freuen. So wird die Maskenpflicht gelockert und entfällt künftig auf Parkplätzen sowie bei Freiluftveranstaltungen mit bis zu 2.500 Gästen auf dem Sitzplatz. Während des Besuchs von Friseursalons und ähnlichen Dienstleistungsunternehmen müssen Kunden nun nur noch eine medizinische Maske tragen, nicht mehr zwingend einen Mund-Nase-Schutz nach FFP2-Standard. Autokinos dürfen zudem wieder mit mehr als zwei Personen pro Wagen besucht werden.
 
Ampelsystem für weitere Planung
 
Nach Aussage von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist ein gänzlicher Entfall der Masken-und Testpflicht im Alltag jedoch nicht in Sicht. Wie der Norddeutsche Rundfunk schreibt, plant das Kabinett des Bundeslands in der kommenden Woche Beratungen über ein Ampelsystem, welches künftig die Basis für weitere Lockerungen bilden soll. Angedacht ist dabei eine Berücksichtigung der regionalen Inzidenzen sowie der Krankenhausauslastung.