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RKI: Moselle in Frankreich neues Virusvarianten-Gebiet

München, 01.03.2021 | 08:48 | soe

Die französische Grenzregion Moselle gilt ab dem 2. März um 0 Uhr als neues Virusvarianten-Gebiet. Diese Entscheidung traf das Robert Koch-Institut am Wochenende aufgrund der dort stark verbreiteten südafrikanischen Corona-Mutation. Laut Bundesaußenminister Heiko Maas soll es jedoch keine verstärkten Kontrollen an der Grenze zu Deutschland geben.


Frankreich: Elsass Lothringen
Das französische Departement Moselle gilt ab dem 2. März als Virusvarianten-Gebiet.
Mit der Einstufung als Mutationsgebiet verschärfen sich die Regeln für die Einreise von Moselle nach Deutschland. Es tritt ein Beförderungsverbot für Personentransportunternehmen in Kraft, das die Mitnahme von Personen aus dem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland untersagt. Es greift jedoch nicht für deutsche Staatsbürger sowie Personen mit gültigem Aufenthaltstitel. Diese müssen sich bereits vor dem Grenzübertritt auf das Coronavirus testen lassen und den negativen, höchstens 48 Stunden alten Testbescheid bei der Einreise vorlegen. Die Möglichkeit, sich stattdessen erst direkt nach der Ankunft testen zu lassen, entfällt.
 
Keine verstärkten Grenzkontrollen geplant
 
Nach Aussage von Bundesaußenminister Heiko Maas ist allerdings dennoch keine Verschärfung der Kontrollen an der deutschen Grenze zu Moselle geplant. Das französische Departement grenzt an das Saarland und Rheinland-Pfalz, in der Region herrscht für gewöhnlich ein reger Pendelverkehr zwischen auf verschiedenen Seiten der Grenze gelegener Arbeits- und Wohnstätte. Aus diesem Grund soll es keine stationären Kontrollpunkte wie beispielsweise an der Grenze zu Tschechien geben, sondern wie schon bislang nur stichprobenartige Kontrollen.
 
Südafrikanische Mutation in Moselle
 
In Moselle verbreitet sich derzeit die südafrikanische Mutationsvariante des Coronavirus, die als wesentlich ansteckender gilt. In der Folge hatten die Behörden der französischen Region bereits strengere Regeln für Einreisende beschlossen, die seit dem 1. März greifen. Demnach müssen ab heute auch Grenzpendler einen negativen PCR-Test vorlegen, sofern sie nicht beruflich reisen. Bislang galten für Grenzgänger großzügigere Ausnahmeregelungen.

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