Niederlande: Corona-Ausgangssperre verlängert

Die Niederlande verlängern die geltende nächtliche Ausgangssperre. Zwischen 21 Uhr und 4:30 Uhr dürfen die Menschen ihre Häuser nur aus triftigen Gründen verlassen. Die Regelung gilt bis zum 15. März 2021.
Wer nach 21 Uhr das Haus noch einmal verlassen möchte, benötigt einen zwingenden Grund. Hierunter zählen neben einer Notfallsituation unter anderem auch die dringende medizinische Versorgung der eigenen Person oder einer anderen sowie des Haustieres. Ein Spaziergang mit dem Hund unterliegt auch den Ausnahmen, ebenso das Verlassen des Hauses zu beruflichen Zwecken. Auslandsreisen oder Reisen in die niederländischen Karibikregionen und zurück sind während der Ausgangssperre ebenfalls zugelassen. Für einige der Gründe sind Nachweise erforderlich, zum Beispiel eine Erklärung durch den Arbeitgeber oder die Vorlage des Flugtickets.
 
Einschränkungen in den Niederlanden

In den Niederlanden ist das öffentliche Leben aufgrund der Corona-Pandemie erheblich eingeschränkt. Nur grundlegende Einrichtungen wie Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken und Optiker sind derzeit geöffnet. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr herrscht außerdem ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum, welches sowohl für das Mitführen als auch das Konsumieren gilt. Die Lockerung einiger Maßnahmen ist für den 3. März 2021 vorgesehen. Dann dürfen Geschäfte wieder Kunden bedienen, jedoch nur mit der Vereinbarung eines Termins. Auch körpernahe Dienstleistungen, wie Friseure, können wieder angeboten werden.  
 
Reisen in die Niederlande

Deutschland gilt aus Sicht der Niederlande als Risikogebiet. Wer aus Deutschland in die Niederlande einreist, muss sich nach Ankunft zunächst für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Personen, die per Flugzeug ankommen, benötigen bereits beim Check-in ein negatives Corona-PCR-Testergebnis. Dies gilt auch für Zug-, Bus- und Schiffsreisende, die weiter als 30 Kilometer in niederländisches Gebiet einreisen. Der Test darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Zusätzlich zum PCR-Test müssen Ankömmlinge mit dem Schiff oder Flugzeug einen maximal vier Stunden alten negativen Schnelltest vorlegen. Das gesamte Königreich Niederlande wurde vom Robert Koch-Institut als Corona-Risikogebiet eingestuft. Ausgenommen ist seit dem 21. Februar 2021 lediglich das karibische Überseegebiet Curaçao.