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Norwegen: Abschaffung der Testpflicht bei Einreise

München, 03.02.2022 | 10:32 | twi

Norwegen hat im Rahmen der Lockerung der meisten Corona-Maßnahmen auch die Testpflicht bei der Einreise abgeschafft. Demnach müssen sich Urlauberinnen und Urlauber nicht länger einem Antigentest unterziehen, nachdem sie in das skandinavische Land eingereist sind. Die 3G-Nachweispflicht für alle Einreisenden bleibt davon jedoch vorerst unberührt. 


Norwegen
Norwegen hat die Testpflicht bei der Einreise abgeschafft.
Bis zuletzt mussten sich alle Personen, die nach Norwegen eingereist sind, unabhängig von ihrem Impfstatus binnen 24 Stunden nach der Einreise einem Antigentest unterziehen. Diese Pflicht ist in den Abendstunden des 1. Februar ausgelaufen. Die weiteren Einreiseregeln bleiben hingegen in Kraft. So müssen alle Personen online ein Einreiseformular ausfüllen, mit dessen Hilfe Infektionen nachverfolgbar gemacht werden sollen. Nach wie vor gilt für jede Einreise die 3G-Nachweispflicht, die mit einem gültigen Corona-Zertifikat oder einem Negativtest erfolgen kann. Das COVID-Zertifikat der Europäischen Union wird in Norwegen akzeptiert, somit ist 270 Tage nach der zweiten Impfung eine Auffrischungsdosis notwendig, um als vollständig geimpft zu gelten. Eine Genesung wird sechs Monate lang anerkannt. Ungeimpfte müssen einen maximal 24 Stunden alten PCR- oder Antigentest nachweisen können, das Testzertifikat kann unter anderem in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Abschaffung vieler Corona-Maßnahmen

Gemeinsam mit den Einreiselockerungen hat Norwegens Ministerpräsident Jonas Gahr Støre die Abschaffung der meisten Corona-Maßnahmen verkündet. So dürfen Gastronomiebetriebe wieder ohne Einschränkungen öffnen sowie unbegrenzt Alkohol ausschenken und alle Freizeitaktivitäten können ohne Auflagen aufgenommen werden. Die Besuchergrenzen für Kirchen sowie kulturelle Einrichtungen entfallen ersatzlos, weshalb zum Beispiel Theater oder Kinos wieder voll besetzt werden können. Auch für öffentliche oder private Zusammenkünfte existiert keine Obergrenze mehr. Vorerst in Kraft bleibt die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und überall, wo Gedränge entstehen kann. Auch die Abstandsregel von einem Meter bleibt vorläufig erhalten.

Ende aller Beschränkungen für Mitte Februar geplant

Die verbleibenden Restriktionen sollen ihre Gültigkeit bis zum 17. Februar behalten. Sollte sich die Lage bis dahin weiterhin so entwickeln wie erwartet, sollen die letzten Einschränkungen spätestens an diesem Tag aufgehoben werden. Begründet wurden die Lockerungen damit, dass die Hospitalisierungsrate trotz stark steigender Infektionszahlen niedrig bleibt. Zudem sei bekannt, dass die Omikron-Variante weniger schwere Krankheitsverläufe verursacht und durch die Impfungen ein guter Schutz gewährleistet wird. Støre betonte jedoch, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei und es weiterhin einige Empfehlungen sowie Regeln zur Pandemiebekämpfung geben werde. 

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